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109 – KAE – Nachzahlungen für Ferien und Feiertage für der Kurzarbeit

Nachzahlungen für Ferien und Feiertage bei der Kurzarbeit auf Antrag : Für alle Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, wird auf Gesuch hin der Anspruch auf KAE von den Arbeitslosenkassen neu überprüft. Sie müssen dazu zur Berechnung der zusätzlichen Ferien- und Feiertagsentschädigung für Angestellte im Monatslohn für jede Abrechnungsperiode einen Antrag mit einer detaillierten Abrechnung einreichen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist daran, eine technische Lösung zu erarbeiten, um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen bei der Abwicklung zu unterstützen. Sobald diese Lösung einsatzbereit ist, wird das SECO die betroffenen Betriebe – voraussichtlich Ende Mai 2022 – direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind. Auch HotellerieSuisse wird die Mitglieder erneut informieren und unterstützen.  Die Medienmitteilung des Bundesrates finden Sie hier .    Ihre WHV-Team  

108 - Social-Pass und Social-Scan, muss ich etwas für die Benutzung diese Softsware etwas bezahlen ?

Sehr geehrte Mitglieder, Vielleicht wurden Sie gebeten, eine Rechnung für die Nutzung der Produkte Social-Pass und Social-Scan durch NewComm4U zu bezahlen. Gemeinsam mit Präsident Schmid haben wir beim Staat Wallis nachgefragt und die Antwort ist klar: Hotels und Restaurants müssen nichts bezahlen, da der Gesamtvertrag vom Kanton Wallis abgeschlossen wurde. Er ist am 6.11.2021 abgelaufen und nicht mehr in Kraft. Die (obligatorische) Nutzung durch die Hotels und Restaurants ist ebenfalls durch diesen Gesamtvertrag geregelt. Schlussfolgerung: Sie müssen für die Nutzung dieser Software nichts bezahlen. Herzliche Grüße von Ihrem WHV-Team.

107 - Informationen zur Kontrollpflicht von Tests bei Gästen aus dem Ausland

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Wir haben Ihnen heute Morgen eine Informationsmail mit den Detailangaben zu den Einreisebedingungen in die Schweiz geschickt. als Ergänzung zu diesen ausführlichen Informationen hier einige zusätzliche Informationen die wir von Bund und HS erhalten haben:: Die Gäste müssen ein Einreiseformular ausfüllen und einen gültigen PCR-Test haben. Folgende Informationsfolien hat uns das BAG zur Verfügung gestellt. Müssen Beherberger jeden Gast, welcher aus dem Ausland einreist, bei der Ankunft nach dem PCR-Test fragen? Müssen Hotels nach dem vierten Tag dann auch noch das Vorweisen des zweiten Tests einfordern? Ja, wer direkt aus dem Ausland einreist, muss nach einem PCR-Test gefragt werden. Befindet sich der Gast schon drei Tage in der Schweiz, muss der Gast einen zweiten Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) zwischen dem 4. und 7. Tag nachweisen. Das Hotel muss auch den zweiten Test kontrollieren.    Ihr WHV-Team