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Affichage des articles du avril, 2021

91 – Saisonverträge für die nächste Sommersaison 2021

Gemäss einer Diskussion, die im vergangenen Winter zwischen HS, WHV, Gastrovalais, DAA, dem Staat Wallis (DVB) und der kantonalen Arbeitslosenkasse stattfand, haben wir folgende Punkte festgehalten: a)     In den allgemeinen Bemerkungen des L-GAV steht, dass «das Ende eines Saisonarbeitsvertrags auf ein bestimmtes Datum oder auf die Schliessung des Betriebs am Ende der Saison festgelegt werden kann. Die Schliessung stützt sich im Wesentlichen auf objektive Kriterien (Wetter) und wird deshalb von den Gerichten als Befristung des Saisonvertrages anerkannt. Der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses muss für alle Mitarbeiter identisch sein und ist allen Mitarbeitern mindestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen. Werden Mitarbeitende vor diesem Termin entlassen, müssen kündbare Saisonarbeitsverträge abgeschlossen und eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Die rechtzeitige Bekanntgabe eines Saisonendes entspricht keiner Kündigung und kann somit auch während einer Sperrfrist (K

90 – A-fonds-perdu-Hilfen für Härtefälle

Der Kanton Wallis setzt sein Engagement für die von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Wirtschaftsakteure fort und führt ein neues Unterstützungsdispositiv in Form von A-fonds-perdu-Hilfen für als Härtefälle anerkannte Unternehmen ein. Unternehmen, die aufgrund der Pandemie einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen haben, können einen Beitrag in Höhe der durch den Umsatzrückgang nicht gedeckten Fixkosten erhalten. Diese neue Massnahme ersetzt die COVID-Darlehen, für die der Kanton bürgt und die im vergangenen Februar eingeführt wurden. Die Höhe der gewährten Beiträge wird von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fixkosten festgelegt, die aufgrund der vom Antragsteller erlittenen Umsatzeinbussen nicht gedeckt sind. Die Unterstützung beträgt jedoch höchstens 35 Prozent des Umsatzverlustes für Beherbergungsbetriebe, 25 Prozent für Gastrobetriebe und Lieferanten dieses Sektors (HORECA), bzw. 15 Prozent für andere Aktivitäten. Bereits bezogene Härt

89 - Gezielte und repetitive Testung für Betriebe (Hotels)

Der Bund unterstützt die Durchführung von COVID-19-Tests in Betrieben im Rahmen der Strategie der gezielten und repetitiven Testung. Der Staat Wallis legt die Verfahren fest und stellt eine Internetplattform für die Anmeldung zur Verfügung.  Die Strategie der gezielten und repetitiven Testung beruht auf gepoolten (gebündelten) PCR-Speichel-Tests (empfohlen) oder Antigen-Schnelltests. Ein Betrieb kann eine der beiden Testarten wählen (s. Punkt 10 der Häufig gestellten Fragen (FAQ)). Alle Anweisungen des Kantons, wie Sie vorgehen und was zu tun ist, finden Sie unter der folgenden Adresse: https://www.vs.ch/de/web/coronavirus/covid-test Wir bleiben zur Verfügung. Ihre WHV-Team