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Affichage des articles du octobre, 2020

52 - EO für Selbständige

  Aktualisierung der EO-Informationen für Selbständige. Wie angekündigt: Die EO (Erwerbausfallentschädigungen) für Selbständige ist zum 16. September 2020 in den meisten Fällen abgeschafft worden. Es gibt jedoch Fälle, in denen diese EO noch immer erhalten werden können, insbesondere in den folgenden Fällen: Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet ist.  Behördlich angeordnete Quarantäne.       Selbstständigerwerbende bei Betriebsschliessung. Lesen Sie die Einzelheiten dieser Informationen auf der Website der Hotela, unserer Sozialversicherungskasse 'Menu Covid-19'.  https://www.hotela.ch/de/covid-19 Ihr WHV-Team

51 - Voranmeldung für KAE

Neue Adressen für den Antrag auf Voranmeldung für KAE Seit dem 8. September haben Unternehmen die Möglichkeit, das Formular zur Voranmeldung für Kurzarbeit (KAE) online auszufüllen, das auf der Website arbeit.swiss zur Verfügung steht. Sämtliche Informationen betreffend KAE sind auch auf der Website der Dienststelle abrufbar: www.vs.ch/diha Beachten Sie bitte, dass das vereinfachte Verfahren jedoch noch bis 31.12.2020 gültig sind.   Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.   Ihr WHV-Team

50 - Neue Einschränkungen des Staatsrates ab Donnerstag 22.10.2020

D er Staatsrat hat beschlossen, die folgenden einschneidenden und sofortigen Maßnahmen zu ergreifen, die am Donnerstag, den 22. Oktober 2020 in Kraft treten. Diese gelten so lange wie erforderlich, jedoch spätestens bis zum 30. November 2020: ständige Maskenpflicht an geschlossenen Arbeitsplätzen (inklusive in Fahrzeugen), außer wenn dies aus gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Gründen unmöglich ist (wobei in dem Fall die nötige Distanz eingehalten werden muss); Personen, die alleine arbeiten, sind dieser Pflicht nicht unterstellt. Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Plätzen, Promenaden, Bürgersteigen und Wegen sowie in Parks. Verbot von Zusammenkünften und Treffen von mehr als zehn Personen im privaten Kreis. Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen. vollständige Schließung von Nachtbars, Nachtclubs, Discotheken, Pianobars,  Erotikclubs und anderen ähnlichen oder analogen

49 - Digitale Aufzeichnung Ihrer Kunden.

Digitale Aufzeichnung Ihrer Kunden. Wir möchten Euch gerne darauf hinweisen, dass ab Montag in allen Restaurants die digitale Ausweispflicht gilt. Zusammen mit dem Kanton Wallis empfiehlt der Hotelierverein die App SocialPass / SocialScan. (Es gibt auch eine Version, welche ohne Google funktioniert (z. B. für Huawei Handys). Diese kann im Aurora-Store downgeloadet werden.) SocialPass für Kunden   SocialScan für Betriebe Die Kosten für die App SocialScan sind vom Kanton übernommen.   Bitte informiert eure Gäste, die entsprechende App herunterzuladen und sich kurz zu registrieren. Diese App ist in jedem Fall kostenlos. Weiter empfiehlt es sich als Betreiber eines Restaurants die App „Social Scan“ des selben Anbieters zu nutzen und nach Möglichkeit die einzelnen Tische zu erfassen (im Minimum einzelne Räume). Weitere Informationen zu den beiden Apps findet ihr hier: https://www.socialpass.ch Informieren Sie Ihre Kunden über die vertrauliche und sichere Verwendung dieser Daten.

48 - Bundesrat erlässt schweizweit gültige Massnahmen

  Neue Massnahmen vom Bundesrat angeordnet Mit den Massnahmen reagiert der Bund, nach Konsultation mit den Kantonen, auf die rasant steigenden Fallzahlen. Beherbergungsbetriebe müssen ab morgen, 19. Oktober 2020 folgende Regeln beachten: ·          Schweizweit einheitliche Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen : Ab Montag gilt eine Maskenpflicht für Arbeitnehmende und Gäste in Beherbergungsbetrieben. Ausgenommen ist eine Maskenpflicht im Hotelzimmer. ·          Konsumation in Restaurationsbetrieben nur sitzend: Das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Ausgehlokalen wie Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien. ·          Homeoffice-Empfehlungen: Wenn immer möglich, sollen Arbeitnehmende (z.B. Back-Office) im Homeoffice arbeiten. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten.   Weitere Empfehlungen von HotellerieSuisse ·         

47 - Entscheigung des Staatsrates von 16.Oktober

Neue Einschränkungen vom Staatsrat angeordnet Ab Sonntag, 18. Oktober wird die Maskenpflicht ab dem zwölften Lebensjahr auf alle geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten ausgeweitet . Ausgenommen sind öffentliche und private obligatorische Schulen, Musikschulen, familienexterne Kinderbetreuungseinrichtungen und Trainingsbereiche von Sport- und Fitnesszentren. An diesen Orten bleiben die derzeit geltenden Massnahmen in Kraft. Die Masken- und Tracingpflicht wird ebenfalls auf öffentliche und private Anlässe mit mehr als 50 Personen ausgedehnt.   In öffentlichen Betrieben, die Getränke und/oder Mahlzeiten anbieten (Bars und Restaurants, Pubs, Tea-Rooms, Diskotheken, Clubs, Tanzlokale und analoge Betriebe) g ilt die Maskenpflicht für das Personal, da Visiere keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kundinnen und Kunden müssen beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeiten sowie bei allen Bewegungen innerhalb und ausserhalb der Einrichtung Masken tragen. Der Konsum is