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Affichage des articles du mai, 2021

93 – Öffnungsschritten ab Montag

Nach der gestrigen Entscheidung der BR hier ein Überblick über die Änderungen, die ab Montag, den 31. Mai 2021 im Beherbergungsgewerbe gelten: ·          Öffnung der Innenräume von Restaurants : Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. ·          Maskenpflicht : Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. ·          Terrasse : Draussen auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich.  ·          Sperrstunde : Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.  ·          Wellness : Öffnung von Thermalbädern und Wellnesseinrichtungen auch für externe Gäste. Vorgesehene Regeln: 15 Quadratmeter pro Person; die Aktivitäten dürfen ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand. ·          Veranstaltungen/Seminare : Die allgemeine Grenze der Personenzahl an Veranstalt

92 - SUISA-Rückerstattung: Frist verlängert

Bereits Ende 2020 haben wir Sie darüber informiert, dass die SUISA für die coronabedingte Nichtnutzung der Hintergrundmusik in Beherbergungsbetrieben Rückerstattungen ermöglicht. Dies konnten wir durch mehrmaliges Insistieren unsererseits erreichen. Nun hat die SUISA die Frist zum Einreichen von Anträgen für eine Rückerstattung bis zum 31. Mai 2021 verlängert.    Grundsätzlich können Anträge laut «Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a)» bis zum 15. Januar des Folgejahres für das vergangene Jahr eingereicht werden. Die SUISA macht im Jahr 2021 aufgrund der schwierigen Situation eine Ausnahme. Für eine Rückerstattung für die Nichtnutzung von Hintergrundmusik, werden Anträge noch bis zum 31. Mai 2021 berücksichtigt. Die Anträge müssen über das Kundenportal eingereicht werden Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Ihr WHV-Team