93 – Öffnungsschritten ab Montag
Nach der gestrigen Entscheidung der BR hier ein Überblick über die Änderungen, die ab Montag, den 31. Mai 2021 im Beherbergungsgewerbe gelten: · Öffnung der Innenräume von Restaurants : Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. · Maskenpflicht : Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. · Terrasse : Draussen auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. · Sperrstunde : Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. · Wellness : Öffnung von Thermalbädern und Wellnesseinrichtungen auch für externe Gäste. Vorgesehene Regeln: 15 Quadratmeter pro Person; die Aktivitäten dürfen ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand. · Veranstaltungen/Seminare : Die allgemeine Grenze der Personenzahl an Veranstalt