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Affichage des articles du mars, 2020
Websites, die wir Ihnen empfehlen, über Ihr Unternehmen angesichts von Coronavirus zu besuchen. HotellerieSuisse hat Ihnen zwei Telefonnummern und E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt:    1) Helpline für alle sonstigen (nicht-rechtlichen) operativen Fragen    2) eine Hotline für alle Rechtsfragen (einschließlich L-GAV) Besuchen Sie deren Website, dort finden Sie zahlreiche Ratschläge und eine Zusammenfassung der Entscheidungen des BR. HS-Website: https://www.hotelleriesuisse.ch/coronavirus.htm Sie sollten auch die Website des FST (Schweizer Tourismusverbandes) entdecken, die ebenso viele Informationen bietet, aber weniger auf unsere Berufe ausgerichtet ist.  Website : https://www.stv-fst.ch/coronavirus-aktuell
FAQ zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) Abrechnung Update 31.03.2020 1.     Führungskräfte erhalten eine Pauschale von brutto CHF 4150. Wie sind diese bezüglich der Arbeits- und Ausfallstunden zu berücksichtigen, da sie ja normalerweise keine Arbeitszeitkontrollen führen müssen. Der Betrag von CHf 4'150,-- ist eine Obergrenze. Im gegenwärtigen Kontext ist dies kein Problem, solange die Person daran gehindert wird, zu 100% zu arbeiten. Es wäre jedoch eine gute Idee, ein Zeitjournal zu führen, auch für Manager, um die verlorenen Stunden korrekt zu zählen. (oder auch nur im Falle von Krankheit oder Unfall). 2.    Lehrlinge: Wie sind hier die Schultage bei den Ausfallstunden zu berücksichtigen? Die Schule findet ja eigentlich auch nicht statt. Die Zeit, die der Lehrling in diesen (Fern-)Kursen verbringt, wird als geleistete Arbeitsstunden gezählt und daher zu 100% bezahlt.   3.    Bevor KAE zum Tragen kommt, müssen Überstunden und Ruhetage kompensiert werden oder werden di
Geschäftsmieten Der Bundesrat verlängert die Zahlungsfrist für Geschäftsräume von 30 auf 90 Tage für Mieter, die aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Rückstand sind. Die Fristverlängerung gilt für Mieten und Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Der Bundesrat ruft Mieter und Vermieter auf, den Dialog zu suchen und, von Fall zu Fall, eine passende Lösung zu finden. Um eine Mietsenkung auszuhandeln, finden Sie auf unserer Website unter 'Kompetenzzentrum' einen Musterbrief zum Herunterladen. http://www.hotel-valais.swiss/Mietemusterbrief Ihr WHV-Team
Info HOTELA Covid-19 Mesdames, Messieurs, Sehr geehrte Damen und Herren, Gentili Signore, Egregi Signori,     Dans le cadre de la pandémie de Coronavirus, veuillez trouver sur ce lien des informations importantes concernant l’encaissement des cotisations et intérêts. In Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie unter diesem Link wichtige Informationen zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Verzugszinsen. Nell'ambito della pandemia da Coronavirus, troverà sul seguente link importanti informazioni relative all’incasso dei contributi ed interessi.     Meilleures salutations Mit freundlichen Grüssen Cordiali saluti  Patrick Métral  Directeur général a.i./ Generaldirektor a.i. / Direttore generale a.i. 021 962 49 49  HOTEL
Kurzarbeitentschädigung (KAE) und Wohnsitz Während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung ist der Wohnsitz in der Schweiz ganz allgemein (auch für Ausländer) nicht vorausgesetzt. Portugiesische Arbeitnehmer, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, können sich (z.B. bei einem vollständigen Arbeitsausfall infolge Betriebsschliessung) in Portugal aufhalten und Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Falls sie sich dann jedoch arbeitslos melden müssen, weil z.B. der befristete Arbeitsvertrag (der neu auch Anspruch auf KAE gibt) auf das Saisonende hin endet oder weil das unbefristete Arbeitsverhältnis infolge Kündigung endet (wobei kein Anspruch auf KAE während der Kündigungsfrist besteht), ist der Wohnsitz resp. der Aufenthalt in der Schweiz dann aber eine der Anspruchsvoraussetzungen. Diese Regeln gelten auch für Grenzgänger. Ihr WHV Team
WICHTIG: Änderung der KAE-Erklärung! Entgegen den oben genannten Anweisungen und nur für die Monatsgehälter dürfen genommene oder gegebene Urlaubstage nicht in die geleisteten Arbeitslosenstunden eingerechnet werden.  Der Urlaub geht zu 100 % zu Lasten des Arbeitgebers und darf nicht als verlorene Stunden gezählt werden. Dies steht im Gegensatz zu den Stundenlöhnen, die Urlaub, Feiertage und den 13.Lohn beinhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihr WHV-Team
Verzeichnis der geöffneten Hotels Aktivieren Sie den Öffnungsstatus Ihres Betriebs! HotellerieSuisse stellt ein Verzeichnis mit allen geöffneten Hotels zur Verfügung Auf ausdrücklichen Wunsch von Behörden, Militär sowie Firmen mit Aussendienstmitarbeitenden, aber auch derjenigen Betriebe, die nach wie vor geöffnet sind, stellt HotellerieSuisse ein Verzeichnis mit allen geöffneten Hotels zur Verfügung. HotellerieSuisse will mit dem Verzeichnis die Suche nach einem Hotelangebot erleichtern und Transparenz schaffen. Was müssen Sie als Hotel unternehmen? Damit das Verzeichnis möglichst aktuell und vollständig ist, bitten wir Sie, sich in die Hoteldatenbank einzuloggen und bei der Hotelinfrastruktur das Kriterium «geöffnet» bzw. «geschlossen» auszuwählen. Das Verzeichnis wird täglich aktualisiert – falls sich der Öffnungsstatus Ihres Betriebs ändert, bitten wir Sie darum auch dies umgehend auf der Hoteldatenbank entsprechend anzupassen. Auch wenn Ihr Betrieb aktuell g
Übertragung von IHG- und NRP-Krediten Der Staatsrat des Kantons Wallis hat an seiner Sitzung vom 25. März 2020 beschlossen, die Rückzahlungen der IHG- und NRP-Darlehen des Jahres 2020 für die in der Tourismusbranche tätigen Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, damit diese die sehr schwierige Situation im Zusammenhang mit dem COVID-19Virus besser meistern können. Gleichzeitig werden die Laufzeiten der IHG- und NRP-Darlehen automatisch um ein Jahr verlängert, was eine Anpassung der Darlehensverträge bedingt.  Die für das Jahr 2020 bereits bezahlten Amortisationen werden auf ein schriftliches Gesuch hin den betroffenen Unternehmen zurückerstattet. Diese Gesuche können bei der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation eingereicht werden. Freundliche Grüsse, Ihr WHV-Team
Unmittelbarer Bedarf an Bargeld, wie funktioniert das? Schweizer Unternehmen erhalten im Rahmen des Massnahmenpakets des Bundes zur Linderung der Folgen der Coronavirus-Krise gedeckte Überbrückungskredite von bis zu 10% ihres Umsatzes , maximal aber 20 Millionen Franken. §   Bei einem Kreditbedarf von bis zu 500'000 Franken wird ein sehr einfaches Verfahren angewandt, das auf einem nur online verfügbaren Antragsformular des Bundes basiert (https://covid19.easygov.swiss/fr/). Den Unternehmen wird zugesichert, dass der Kreditbetrag so schnell wie möglich, in der Regel noch am selben Tag, auf ihr Konto eingezahlt wird. Zinssatz 0% §   Bei einem Kreditbedarf von mehr als 500.000 Franken wird eine zusätzliche Kreditprüfung erforderlich, die der branchenüblichen Prüfung entspricht. Der Kreditbetrag wird ebenfalls innerhalb weniger Tage zur Verfügung gestellt.  Zinssatz 0.5% Bitte beachten Sie: Kreditanträge sind erst ab diesem Donnerstag und nur online möglich. Die Laufzeit
25.03 - Bundesratskonferenz von 15:30 Uhr Hier sind die wenigen Nachrichten, die auf der Pressekonferenz angekündigt wurden: die Gültigkeit der Voranmeldung von Kurzarbeit (KAE) wurde von 3 auf 6 Monate verlängert. Die Patrons und angestellten Manager erhalten ein Monatsgentschädigung von 3320,00 CHF. Andererseits gibt es immer noch keine Nachrichten über unsere anderen dringenden Forderungen: 100% der Sozialversicherungsbeiträge sollten vom KAE übernommen werden. EO-Entschädigung für selbständige Hoteliers. Entscheidung des BR über die Mieten (Aussetzung der Mieten und Abschreibungen). Überbrückungsdarlehen in "A fond perdu" umgewandelt. Wir freuen uns auf die Konferenz am kommenden Freitag. Mit freundlichen Grüßen Ihr WHV Team.
Info HOTELA Covid-19 Mesdames, Messieurs, Sehr geehrte Damen und Herren, Gentili Signore, Egregi Signori, Dans le cadre de la pandémie de Coronavirus, veuillez trouver ci-dessous différentes informations en download concernant la nouvelle ordonnance sur les pertes de gain Covid-19. Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie finden Sie hierunter verschiedene Informationen im Download über die neue Verordnung über den Erwerbsausfall Covid-19. Nell'ambito della pandemia da Coronavirus, troverà qui sotto in download varie informazioni relative alla nuova ordinanza sulla perdita di guadagno Covid-19. Meilleures salutations Mit freundlichen Grüssen Cordiali saluti  Patrick Métral  Directeur général a.i./ Generaldirektor a.i. / Direttore generale a.i. Downloads Français Informations Schéma emplo
Änderung des Formulars ‘ Antrag und Abrechnung von KAE ‘ aufgrund einer Vereinfachung der KAE-Verfahren Entsprechend unseren Forderungen hat die Verwaltung alle Formulare wesentlich vereinfacht. Dies bringt wichtige Änderungen mit sich, die wir nachfolgend näher ausführen: 1. Herunterladen und Ausfüllen der Monatsabrechnung Dokument 2_KAE Antrag und Abrechnung Entschädigung abrufbar unter:  www.travail.swiss_nouveaux formulaires   Beim Ausfüllen dieses Formulars folgen Sie den Anweisungen, die Sie von Ihrer Arbeitslosenkasse erhalten haben, wie z.B. : "Senden Sie uns bitte für jede Abrechnungsperiode (Kalendermonat) die Excel-Abrechnung « KAE Antrag und Abrechnung Entschädigung COVID 19 », die Sie im Anhang finden. Bitte fügen Sie Ihrer ersten Abrechnung ein Dokument bei, das die monatliche AHV-pflichtige Lohnsumme aufweist (z.B. monatliche AHV-Abrechnung; Liste der Bruttolöhne)." Rubrik ‘ Verdienstausfall ‘ a)      Stundenlohn: Wenn Sie Stundenlöhne
Änderung der Formulare aufgrund einer vereinfachten Handhabung des KAE-Verfahrens Gemäss unseren Forderungen hat die Verwaltung alle Formulare wesentlich vereinfacht. Daraus ergeben sich wichtige Änderungen, die wir wie folgt zusammenfassen: 1. Herunterladen und Ausfüllen der Voranmeldung Formular 1_KAE Voranmeldung Kurzarbeit   abrufbar unter:   www.arbeit.swiss_neue_Formulare   Melden Sie sich bei der zuständigen Arbeitslosenkasse Durch Ausfüllen des Ausserordentlichen Formulars , das unter der obigen Adresse erhältlich ist. Um dieses Formular auszufüllen, finden Sie hier einige zusätzliche Angaben, die Ihnen helfen und die Arbeit der Verwaltung erleichtern sollen: Pt 2. Der Grund CORONAVIRUS allein reicht nicht aus. Geben Sie auch den Belegungsrückgang, das         Ausbleiben von Kunden und den Nachfrageeinbruch an, je nach Ihrer Situation. Pt. 3: Geben Sie alle betroffenen Mitarbeiter an, unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag. Pt. 5: Geben Sie nur den Beg
Kurzarbeitsentschädigung KAE Sie befinden sich in einer der beiden Situationen: A.   Sie haben einen Vorantrag gestellt aber noch keine Bestätigung erhalten. In diesem Fall wird dringend empfohlen, die Bestätigung abzuwarten, da Ihre Abrechnungen ohne dieses Dokument nicht bearbeitet werden. Wir bitten Sie um Geduld! Die DIHA hat alleine an diesem Wochenende mehr als 3000 Anfragen erhalten. B.   Sie haben einen Vorantrag gestellt und die Antwort bereits erhalten. Zuoberst auf dieser Bestätigung steht die BUR-Nummer, die auf der Abrechnung anzugeben ist. Laden Sie das Abrechnungsformular unter der folgenden Adresse herunter: vereinfachte Formular COVID   und wählen Sie das speziell angepasste und vereinfachte Formular aus: 2_KAE Antrag und Abrechnung Entschädigung COVID-19. Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es per E-Mail an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse, die Ihnen inzwischen   die entsprechenden Anweisungen zu diesem Thema zugestellt haben sollte.
Kurzarbeit Entschädigung 1.       Einen Antrag auf KAE können Sie stellen wenn: ·             Die Behörden die teileseise oder vollständige Schliessung von Hotels und Restaurants anordnen. ·             Der Umsatzrückgang oder der Verlust von Kunden so stark ist, dass Sie Ihren Betrieb schliessen mussten. ·             Die wirtschaftliche Situation zwingt Sie, die Stunden um mehr als 10% zu reduzieren. 2.      Lesen Sie die Anleitung aufmerksam durch, sie wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrags helfen und bei den Änderungen, die in Kürze erfolgen sollten. Dokument SECO_716-400 verfügbar unter:  https://www.vs.ch/de/web/sict/kurzarbeit Neue SECO-Richtlinien (Vereinfachtes Verfahren):    https://www.vs.ch/sict/kae-coronavirus 3.    Melden Sie sich bei der zuständigen kantonalen Stelle indem Sie das  Standardformular ausfüllen , das unter der oben genannten    Adresse verfügbar ist . Zum Ausfüllen dieses Formulars finden Sie nachstehend einige zusätzliche Angaben