Übertragung von IHG- und NRP-Krediten
Der
Staatsrat des Kantons Wallis hat an seiner Sitzung vom 25. März 2020
beschlossen, die Rückzahlungen der IHG- und NRP-Darlehen des Jahres 2020 für
die in der Tourismusbranche tätigen Unternehmen um ein Jahr zu verschieben,
damit diese die sehr schwierige Situation im Zusammenhang mit dem COVID-19Virus
besser meistern können. Gleichzeitig werden die Laufzeiten der IHG- und
NRP-Darlehen automatisch um ein Jahr verlängert, was eine Anpassung der
Darlehensverträge bedingt.
Die für das Jahr 2020 bereits bezahlten
Amortisationen werden auf ein schriftliches Gesuch hin den betroffenen
Unternehmen zurückerstattet. Diese Gesuche können bei der Dienststelle für
Wirtschaft, Tourismus und Innovation eingereicht werden.
Freundliche Grüsse, Ihr WHV-Team
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