Übertragung von IHG- und NRP-Krediten

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat an seiner Sitzung vom 25. März 2020 beschlossen, die Rückzahlungen der IHG- und NRP-Darlehen des Jahres 2020 für die in der Tourismusbranche tätigen Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, damit diese die sehr schwierige Situation im Zusammenhang mit dem COVID-19Virus besser meistern können. Gleichzeitig werden die Laufzeiten der IHG- und NRP-Darlehen automatisch um ein Jahr verlängert, was eine Anpassung der Darlehensverträge bedingt. 
Die für das Jahr 2020 bereits bezahlten Amortisationen werden auf ein schriftliches Gesuch hin den betroffenen Unternehmen zurückerstattet. Diese Gesuche können bei der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation eingereicht werden.

Freundliche Grüsse, Ihr WHV-Team

Commentaires

Posts les plus consultés de ce blog

107 - Informationen zur Kontrollpflicht von Tests bei Gästen aus dem Ausland

108 - Social-Pass und Social-Scan, muss ich etwas für die Benutzung diese Softsware etwas bezahlen ?