94 - Auswirkungen des Brexit auf die Einstellung von Mitarbeitern aus Großbritannien

Liebe Mitglieder,

Wir haben eine Anfrage vom Kanton (DIHA) erhalten, um Sie über die Folgen des Brexit zu informieren. Darin heißt es, dass britische Staatsangehörige ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr vom Abkommen über die Freizügigkeit profitieren können.

Das bedeutet, dass es nicht mehr möglich sein wird, britische Staatsangehörige einzustellen, außer für hochqualifizierte Jobs, was in unserer Branche selten der Fall ist.

Wir bitten Sie, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ablehnungen von Arbeitsgenehmigungen zu vermeiden.

Ihr WHV_Team

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