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Affichage des articles du juillet, 2020

38 - Werbeaktion - 100 Franken Gutschein für ihre Kunden

Meine Damen und Herren, liebe Hoteliers, Werbeaktion - 100 Franken Gutschein, möchten Sie mitmachen ? Am Montag, den 27. Juli 2020, schickten wir Ihnen eine E-Mail, in der wir diese Aktion erläuterten. In den folgenden Minuten schickte die Firma, die die Digitalisierung dieser Aktion verwaltet, Ihnen allen eine E-Mail, um Ihr Konto zu aktivieren (wenn Sie es nicht haben, überprüfen Sie bitte Ihre Spam-Box). Wenn Sie es nicht finden können und sich registrieren möchten, senden Sie eine E-Mail an 100@valais.ch . Zur Erinnerung: Diese Gutscheine können nicht für die Bezahlung von Kundenbeherbergung verwendet werden. Wenn Sie bei anderen Gastgebern Gutscheine für Dienstleistungen abholen möchten, die bei Ihnen zu Hause in Anspruch genommen werden (Gastronomie, Spa usw.), müssen Sie sich als Händler auf der Website unten auf der folgenden Seite registrieren: https://www.vs100chf.ch/de/register/ Für alle anderen Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Organisatoren unt

37 - Verstärkung der Gesundheitskontrollen im Wallis

Coronavirus (COVID-19) Verstärkung der Gesundheitskontrollen in Einrichtungen. Um neue Ausbrüche von COVID-19 einzudämmen, verschärft der Kanton Wallis die Gesundheitskontrollen bei öffentlichen Einrichtungen sowie bei Unternehmen und Veranstaltern. Die Kontrollen werden sich auf die Einhaltung der Coronavirus Schutzpläne konzentrieren. Sie werden von den Gemeindebehörden und der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) durchgeführt. Die Erhöhung der Kontrollen entspricht den Anforderungen der neuen Richtlinie, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 13. Juli erlassen hat. Seit der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen haben die COVID-19 Infektionen in der Schweiz zugenommen. Es gab verschiedene Ausbrüche im Familienkreis, aber auch in Unternehmen oder bei Zusammenkünften in Bars und Clubs. Um ein Wiederaufflammen der Epidemie zu verhindern, hat das BAG beschlossen, die Kontrollen der Umsetzung der Schutzpläne zu verstärken. Die Kantone sind die zu

36 - FAQ - Staatsratsentscheid vom 15.0.2020

Häufig gestellte Fragen zum Staatsratsentscheid vom 15. Juli 2020 - Was ist mit den Terrassen? Es dürfen höchstens 100 Personen gleichzeitig anwesend sein, inklusive Terrasse. Das Personal wird für die 100-Personen-Beschränkung nicht mitgezählt.   - Was ist mit Hotelbars, die eine Bewilligung zur Schliessung nach Mitternacht haben? Für diese Betriebe gilt die 100-Personen-Beschränkung. Ist die Einhaltung des erforderlichen Abstands anhand logistischer Massnahmen gewährleistet, sind sie jedoch nicht von der Pflicht der Datenerfassung betroffen. - Sind alle Restaurationsbetriebe mit einer Bewilligung nach Mitternacht betroffen? Restaurationsbetriebe, die ausschliesslich über Sitzplätze an Tischen verfügen, sind von Punkt 1 dieses Entscheids nicht betroffen. Alle anderen Betriebe sind von der Beschränkung auf maximal 100 Personen betroffen. Zudem sind alle, die die Einhaltung des erforderlichen Abstands nicht garantieren können, verpflichtet, die Kontaktdaten all Ihrer

Quarantän

Covid19 - Wie kann ich das Risiko einer Quarantäne in meinem Hotel einschätzen? Welches sind die effektiven Risiken, dass die Behörden Ihr ganzes Hotel unter Quarantäne stellen? Hier einige Lösungsansätze, die wir gemeinsam mit den kantonalen Gesundheitsbehörden (OCVS-KWRO) erarbeitet haben. Werden durch die Anwendung des Schutzplans (HS) Risiken reduziert? Ja, die strikte Einhaltung des Schutzplans ermöglicht es, alle Protagonisten besser zu schützen und eine allgemeine Gefahr einzugrenzen. Damit wird verhindert, im Falle eines positiven Tests unangenehm überrascht zu werden. Wie ist bei einem Verdacht vorzugehen? Es wird empfohlen, dass Sie Ihren Gast an einen Arzt oder die Notaufnahme eines Spitals verweisen. WENN DER KUNDE EINEN ARZT KONSULTIEREN ODER EINEN TEST MACHEN MUSS: Die Nummer des Dienstarztes angeben (7 Tage/Woche, 24 Std/Tag): 0900 144 033 (Fr. 0.50/Anruf + Fr. 2.00/Min). Falls ein Termin bestätigt wird: dem Gast eine Maske abgeben, die er trage
Verstärkte Nachverfolgung in Bars und Diskotheken   Der Staatsrat hat beschlossen, die Schutzmassnahmen gegen COVID-19 in Nachtbars, Nachtclubs, Diskotheken und allen Einrichtungen, die nach Mitternacht schliessen, zu verstärken. Die Gesamtzahl der Gäste, die nach 20 Uhr gleichzeitig anwesend sein können, wird ab Donnerstag, 16. Juli auf 100 beschränkt, wobei für diese Betriebe spezielle Massnahmen zur Nachverfolgung gelten.