36 - FAQ - Staatsratsentscheid vom 15.0.2020

Häufig gestellte Fragen zum Staatsratsentscheid vom 15. Juli 2020

- Was ist mit den Terrassen?

Es dürfen höchstens 100 Personen gleichzeitig anwesend sein, inklusive Terrasse. Das Personal wird für die 100-Personen-Beschränkung nicht mitgezählt. 

- Was ist mit Hotelbars, die eine Bewilligung zur Schliessung nach Mitternacht haben?

Für diese Betriebe gilt die 100-Personen-Beschränkung.

Ist die Einhaltung des erforderlichen Abstands anhand logistischer Massnahmen gewährleistet, sind sie jedoch nicht von der Pflicht der Datenerfassung betroffen.

- Sind alle Restaurationsbetriebe mit einer Bewilligung nach Mitternacht betroffen?

Restaurationsbetriebe, die ausschliesslich über Sitzplätze an Tischen verfügen, sind von Punkt 1 dieses Entscheids nicht betroffen.

Alle anderen Betriebe sind von der Beschränkung auf maximal 100 Personen betroffen. Zudem sind alle, die die Einhaltung des erforderlichen Abstands nicht garantieren können, verpflichtet, die Kontaktdaten all Ihrer Kunden ab 20 Uhr bis zur Schliessungszeit gemäss den Punkten 2 bis 7 des Entscheids aufzunehmen. 

- Was bedeutet «Dauerbewilligung»? Hat eine Bar mit einer Bewilligung für jeden Freitag und Samstag eine Dauerbewilligung?

Die Beschränkung auf maximal 100 Personen gilt für die Tage, an denen die Bewilligung zur Schliessung nach Mitternacht gilt, da der Betrieb an diesen Abenden ein Betrieb ist, der am Nachtleben teilnimmt.

Kann die Einhaltung des erforderlichen Abstands nicht garantieren werden, gilt in jedem Fall die Pflicht, die Kontaktdaten aller Kunden ab 20 Uhr bis zur Schliessungszeit gemäss den Punkten 2 bis 7 des Entscheids aufzunehmen.

- Gelten die Punkte 2 und nachfolgende des StRE auch wenn weniger als 100 Personen anwesend sind?

Ja, diese Punkte gelten unabhängig der Anzahl anwesender Kunden, sofern die Einhaltung des verlangten Abstands nicht eingehalten werden kann.

- Sind Betriebe von diesem Entscheid ausgenommen, wenn sie vor Mitternacht schliessen, obwohl eine Bewilligung zur späteren Schliessung vorhanden ist.

Nein. Die Tatsache über eine Dauerbewilligung zu verfügen ist ausschlaggebend, da der Betrieb dadurch als Betrieb «kategorisiert» wird, der am Nachtleben teilnimmt. 

- Sind Bars oder Pubs, deren Kunden sitzen - manchmal mit Schutzwänden, aber eine Bewilligung nach Mitternacht haben, betroffen?

Diese Betriebe sind von der Beschränkung auf maximal 100 Personen betroffen, nicht aber von der Pflicht, die Kontaktangaben all ihrer Kunden von 20 Uhr bis zur Schliessungszeit aufzunehmen.

- Ist ein Bowling mit anderen Spielen und einer Bar vom Entscheid betroffen?

Bowlings mit einer Dauerbewilligung zur Schliessung nach Mitternacht sind von diesem

Entscheid betroffen.

- Ich führe meinen Betrieb alleine. Bin ich verpflichtet, eine andere Person für die Kontrolle und Aufnahme der Kontaktdaten der Kunden zu bezeichnen?

In diesem extremen Fall nicht. Wichtig ist es, die Liste der Kontaktdaten der Kunden innert

zweiter Stunden nach der Anfrage durch den Kantonsarzt oder seine Stellevertreter abgeben zu können.

Zusätzliche Auskünfte: info.covid@ocvs.ch

  

Ihr WHV-Team

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