79 - Informationen des Kantons VS zu den Hilfsmitteln für die Hoteliers

Sie wurden in dieser Wintersaison von den Covid-Restriktionen hart getroffen und benötigen dringend Liquidität ?

Unterstützung für Unternehmen, die zwar nicht aufgrund eines amtlichen Entscheids schliessen mussten, deren Umsatz jedoch in zwölf zusammenhängenden Monaten um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der Geschäftsjahre 2018 und 2019 zurückgegangen ist. Diese Hilfe ist grosszügiger als die des Bundes, für die ein Umsatzrückgang von 40 % nachgewiesen werden muss. Die kantonale Unterstützung richtet sich zum Beispiel an Tourismusakteure (Hotels, Bergbahnen) oder an Lieferanten von Hotels, Restaurants und Cafés (Weinproduzenten):

  • Es wird eine A-fonds-perdu-Hilfe gewährt. Das Ziel ist eine Hilfe in Höhe von mindestens 15 % des Umsatzverlustes im Zeitraum von einem Jahr. Die endgültigen Modalitäten und Entschädigungssätze werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. 
  •  Im Bewusstsein um die allfälligen Liquiditätsschwierigkeiten dieser Wirtschaftsakteure, die bisher keine A-fonds-perdu-Hilfen erhalten konnten, wurde in Zusammenarbeit mit den Walliser Banken eine Bürgschaftslösung für Bankkredite geschaffen. Diese Lösung, die eine rasche Vergabe von zinslosen, verbürgten Krediten in Höhe von bis zu 20 % des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 ermöglicht, soll ab dem 15. Februar bei den Walliser Banken, die in die Massnahme eingebunden sind, zur Verfügung stehen. Bis 2024 wird keine Rückzahlungspflicht verlangt, ausser für Unternehmen, die A-fonds-perdu-Hilfen erhalten haben. Diese werden in Form der Rückzahlung des Bankdarlehens gezahlt, das zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens verwendet wurde. 
  •  Tourismusakteure mit IHG- oder NRP-Darlehen können 2021 – wie bereits 2020 – einen Tilgungsaufschub in Anspruch nehmen.

Sobald die Bedingungen mit den teilnehmenden Banken abgeschlossen sind, wird die Liste der Partner auf unserer Webseite veröffentlicht. Erst dann können Sie sich mit einer dieser Banken in Verbindung setzen und das ordnungsgemäss ausgefüllte Formular mit allen beizufügenden Unterlagen einsenden. Alle detaillierten Erklärungen sowie das Kreditantragsformular finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons: https://www.vs.ch/de/web/seti/unterstutzung-der-touristischeakteure-ohne-schliessungspflicht

Wenn Sie von diesen Bedingungen betroffen sind, füllen Sie bitte das Formular bereits jetzt aus. Die Beihilfe wird wahrscheinlich mehr als die angekündigten 15 % betragen. Genauere Informationen werden Ihnen zugestellt, sobald diese verfügbar sind. Nach den im März geplanten Änderungen des Covid-Gesetzes ist für April ein Publikationsplan zu weiteren ergänzenden Beihilfen vorgesehen.

Ihre WHV-Team

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