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Affichage des articles du mai, 2020
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Si vous ne visualisez pas correctement cet email, cliquez ici. Patrick Borter von Gastro Consult und Markus Schmid, Präsident des Walliser Hoteliervereins beantworten Ihre Fragen Nach drei erfolgreichen Foren (jeweils rund 40 Teilnehmer!) geht unser Forum nun bereits in die 4. Runde:  Rentabilität: gleicher Preis oder kann ich mehr verlangen? Grund: wir haben einen grösseren Aufwand und vor allem weniger Plätze. Kann ich meine Saisonmitarbeiter bei der Kurzarbeit anmelden? Auf diese und andere Fragen geben Patrick Borter von Gastro C
Saisonarbeitnehmer und KAE Wir haben dem DIHA folgende Frage gestellt: «Werden wir für Saisonangestellt, die wir für den Sommer einstellen - natürlich mit reduzierter Belegschaft – immer noch die Möglichkeit haben, sie in die KAE aufzunehmen, wenn die Situation es nicht erlaubt, ihren Beschäftigungsgrad zu garantieren? Und wenn ja, bis wann?» Hier die vom SECO bestätigte Antwort: «Aufgrund des Prinzips der Schadensbegrenzung sollte ein Unternehmen im KAE keine neuen Mitarbeiter einstellen. Es gibt jedoch viele Ausnahmen in diesem Grundsatz. In diesem Fall setze ich voraus, dass die betroffenen Restaurants während der Sommersaison hauptsächlich mit Zeitarbeitskräften arbeiten, wenn es notwendig ist, diese für den reibungslosen Ablauf des Betriebes einzustellen. Solange die Bestimmungen der Covid-19 Verordnung AL, die Personen mit befristeten Verträgen und Zeitbedienstete zur Inanspruchnahme von KAE berechtigen, haben diese Personen Anspruch auf eine KAE, insofern alle a