Häufig gestellte Fragen zum Staatsratsentscheid vom 15. Juli 2020 - Was ist mit den Terrassen? Es dürfen höchstens 100 Personen gleichzeitig anwesend sein, inklusive Terrasse. Das Personal wird für die 100-Personen-Beschränkung nicht mitgezählt. - Was ist mit Hotelbars, die eine Bewilligung zur Schliessung nach Mitternacht haben? Für diese Betriebe gilt die 100-Personen-Beschränkung. Ist die Einhaltung des erforderlichen Abstands anhand logistischer Massnahmen gewährleistet, sind sie jedoch nicht von der Pflicht der Datenerfassung betroffen. - Sind alle Restaurationsbetriebe mit einer Bewilligung nach Mitternacht betroffen? Restaurationsbetriebe, die ausschliesslich über Sitzplätze an Tischen verfügen, sind von Punkt 1 dieses Entscheids nicht betroffen. Alle anderen Betriebe sind von der Beschränkung auf maximal 100 Personen betroffen. Zudem sind alle, die die Einhaltung des erforderlichen Abstands nicht garantieren können, verpflichtet, die Kontaktdaten all I...
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