83 – Änderungen der Regeln zur KAE

Der Bund hat bestimmte Regeln zur Kurzarbeit (KAE) gelockert. Die Änderungen betreffen die Aufhebung der Voranmeldefrist rückwirkend zum 1. September 2020, eine Verlängerung der Gültigkeit der Kurzarbeitsbewilligungen von drei auf sechs Monate und die Gewährung von KAE ab dem Schliessungsdatum für Unternehmen, die von einer auferlegten Unterbrechung ihrer Tätigkeit betroffen sind. Der Kanton Wallis erhoffte sich diese neuen Bedingungen, denn dadurch kann er die Unterstützung für Unternehmen, die von der Coronavirus-Pandemie schwer betroffen sind, verstärken. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Unternehmen an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) wenden.  

Detaillierte Informationen wurden Ihnen heute per E-Mail zugesandt.

Ihr WHV-Team

 

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