Articles

Affichage des articles du mars, 2021

84 - Härtefallhilfe - letzter Termin für Ihre Anfragen !!!

Haben Sie die nötige Liquidität, um die Sommersaison zu überstehen? Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie jetzt nach einem kantonalen Kredit: ACHTUNG: Letzter Termin, um einen kantonalen COVID-Kredit zu beantragen: 15. April 2021 Blog Nr. 82 vom 18. März 2021 Im Übrigen steht den Unternehmen, die nicht schliessen mussten, jedoch Umsatzeinbussen von mindestens 30 Prozent erlitten, eine Lösung in Form von «COVID»-Krediten zum Nullsatz zur Verfügung, die zu 100 Prozent durch den Kanton verbürgt werden. Der Kanton hat mit der Walliser Bankenvereinigung die Einzelheiten für die kantonalen COVID-Kredite ausgearbeitet. Dank dieser Zusammenarbeit können die Banken die Bewilligungen rasch und einfach ausführen. Die nötige Dokumentation für das Einreichen eines Antrags bei den Partnerbanken sowie die Liste letzterer sind auf der Internetseite der DWTI zu finden. Weiter haben Unternehmen, die infolge des behördlichen Entscheids nicht schliessen mussten, jedoch Umsatzeinbussen von mind

83 – Änderungen der Regeln zur KAE

Der Bund hat bestimmte Regeln zur Kurzarbeit (KAE) gelockert. Die Änderungen betreffen die Aufhebung der Voranmeldefrist rückwirkend zum 1. September 2020, eine Verlängerung der Gültigkeit der Kurzarbeitsbewilligungen von drei auf sechs Monate und die Gewährung von KAE ab dem Schliessungsdatum für Unternehmen, die von einer auferlegten Unterbrechung ihrer Tätigkeit betroffen sind. Der Kanton Wallis erhoffte sich diese neuen Bedingungen, denn dadurch kann er die Unterstützung für Unternehmen, die von der Coronavirus-Pandemie schwer betroffen sind, verstärken. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Unternehmen an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) wenden.   Detaillierte Informationen wurden Ihnen heute per E-Mail zugesandt. Ihr WHV-Team  

82 - Mitteilung des Kantons Walllis zur kantonalen Hilfe

18. März 2021. Zusätzliche Beihilfe des Kantons Wallis für das Hotel- und Gastronomiegewerbe. Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung für Betriebe, die seit dem 27. Dezember 2020 geschlossen sind, bis Ende März zu verlängern und die jährliche Abgabe 2021 für die Hotel- und Gaststättenbetreiber zu übernehmen. Die betroffenen Unternehmen müssen keine besonderen Schritte unternehmen, um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, da diese automatisch erfolgen wird. Ihre WHV_Team

81 - Kantonale Härtefallhilfe - Eine Covid-kredite Lösung

Hier ist eine Mitteilung des Kantons VS von heute Morgen über kantonale Härtefallhilfe. Im Übrigen steht den Unternehmen, die nicht schliessen mussten, jedoch Umsatzeinbussen von mindestens 30 Prozent erlitten, eine Lösung in Form von «COVID»-Krediten zum Nullsatz zur Verfügung, die zu 100 Prozent durch den Kanton verbürgt werden. Der Kanton hat mit der Walliser Bankenvereinigung die Einzelheiten für die kantonalen COVID-Kredite ausgearbeitet. Dank dieser Zusammenarbeit können die Banken die Bewilligungen rasch und einfach ausführen. Die nötige Dokumentation für das Einreichen eines Antrags bei den Partnerbanken sowie die Liste letzterer sind auf der Internetseite der DWTI zu finden. Weiter haben Unternehmen, die infolge des behördlichen Entscheids nicht schliessen mussten, jedoch Umsatzeinbussen von mindestens 30 Prozent erlitten, die Möglichkeit, ab dem Monat April A-Fonds-Perdu-Gelder in Höhe von mindestens 15 Prozent der Umsatzeinbussen eines Geschäftsjahres und bis zu den an