81 - Kantonale Härtefallhilfe - Eine Covid-kredite Lösung
Hier ist eine Mitteilung des Kantons VS von heute Morgen über kantonale Härtefallhilfe.
Im Übrigen steht den Unternehmen, die nicht schliessen mussten, jedoch Umsatzeinbussen von mindestens 30 Prozent erlitten, eine Lösung in Form von «COVID»-Krediten zum Nullsatz zur Verfügung, die zu 100 Prozent durch den Kanton verbürgt werden. Der Kanton hat mit der Walliser Bankenvereinigung die Einzelheiten für die kantonalen COVID-Kredite ausgearbeitet. Dank dieser Zusammenarbeit können die Banken die Bewilligungen rasch und einfach ausführen. Die nötige Dokumentation für das Einreichen eines Antrags bei den Partnerbanken sowie die Liste letzterer sind auf der Internetseite der DWTI zu finden.
Weiter haben Unternehmen, die infolge des behördlichen Entscheids nicht schliessen mussten, jedoch Umsatzeinbussen von mindestens 30 Prozent erlitten, die Möglichkeit, ab dem Monat April A-Fonds-Perdu-Gelder in Höhe von mindestens 15 Prozent der Umsatzeinbussen eines Geschäftsjahres und bis zu den anerkannten Fixkosten in der Branche zu beantragen. Die detaillierten Einzelheiten und die definitive Entschädigungsquote, die je nach Prozentsatz der für jede Branche anerkannten Fixkosten festgelegt wird, müssen noch beschlossen werden. Bis zu diesem Entscheid können keine Anträge gestellt werden.
Alle Informationen und Einzelheiten zu den Anträgen für Hilfsgelder für Unternehmen sind unter https://www.vs.ch/de/web/seti/unterstutzung-der-wirtschaftsakteure zu finden. Beachten Sie die Frist bis zum 15. April 2021.
Ihr WHV-Team
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