103 – Bewilligung von Elektroheizungen auf Terrassen für den nächsten Winter
Der Staatsrat hat entschieden die Verwendung von Elektroheizungen auf den Terrassen öffentlicher Einrichtungen zu bewilligen. Diese Möglichkeit wird noch bis Ende April 2022 angeboten. Durch fossile Brennstoffe betriebene Heizungen, insbesondere Gasheizungen bleiben verboten. Diese Massnahme zielt darauf ab, Cafés, Bars und Restaurants im Rahmen der Pandemie während des Winters zu unterstützen. Wie im letzten Winter, bewilligt der Staatsrat öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltern nebst der Verwendung von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen (zum Beispiel Pelletheizungen), auch die Verwendung von Elektroheizungen im Freien, insbesondere auf den Terrassen öffentlicher Einrichtungen, Zelten, Buvetten und weitere. Durch fossile Brennstoffe betriebene Heizungen, insbesondere Gasheizungen bleiben verboten. Diese Ausnahme von der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen ist bis zum 30. April 2022 möglich. Ihr WHV-Team