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Affichage des articles du octobre, 2021

103 – Bewilligung von Elektroheizungen auf Terrassen für den nächsten Winter

Der Staatsrat hat entschieden die Verwendung von Elektroheizungen auf den Terrassen öffentlicher Einrichtungen zu bewilligen. Diese Möglichkeit wird noch bis Ende April 2022 angeboten. Durch fossile Brennstoffe betriebene Heizungen, insbesondere Gasheizungen bleiben verboten. Diese Massnahme zielt darauf ab, Cafés, Bars und Restaurants im Rahmen der Pandemie während des Winters zu unterstützen. Wie im letzten Winter, bewilligt der Staatsrat öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltern nebst der Verwendung von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen (zum Beispiel Pelletheizungen), auch die Verwendung von Elektroheizungen im Freien, insbesondere auf den Terrassen öffentlicher Einrichtungen, Zelten, Buvetten und weitere. Durch fossile Brennstoffe betriebene Heizungen, insbesondere Gasheizungen bleiben verboten. Diese Ausnahme von der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen ist bis zum 30. April 2022 möglich. Ihr WHV-Team

102 – Seit 19. Oktober online: Nationale Antragstelle Covid.Zertifikat

Seit 19. Oktober ist die zentrale Antragsstelle zur Anerkennung internationaler Zertifikate online. Seit 19. Oktober 2021 gilt die Zertifikatspflicht unter anderem für diverse touristische Dienstleistungen. Ab 19.10 können Personen aus Drittstaaten die Ausstellung eines schweizweit gültigen Covid-Zertifikats beantragen, sofern sie mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff (EMA-Liste: Moderna, Pfizer, Janssen/Johnson&Johnson, AstraZeneca) geimpft wurden. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie und Ihre Gäste: Wer muss sein Zertifikat in ein Schweizer Zertifikat umwandeln lassen?   Alle Gäste, die ein Covid-Zertifikat haben, das nicht mit dem EU-System kompatibel ist. Betroffen sind Gäste aus den Drittstaaten (z.B. USA, Golf-Staaten, Südkorea, UK). Personen, die in einem Mitgliedsstaat der EU geimpft wurden, sollten bereits über ein EU-Zertifikat verfügen, das auch in der Schweiz gültig ist. Wie ist der Prozess für den Gast? Auf dieser Websit

101 - COVID-19-Anforderungen - Hinweise für Gäste, die sich im Wallis aufhalten

Hier eine Mitteilung des Kantons Wallis, DWTI, die wir mit unseren Mitgliedern teilen: Sehr geehrte Damen und Herren, Die Dienststelle für Gesundheit des Kantons Wallis hat die wichtigsten Informationen für Gäste, die einen Aufenthalt im Wallis planen, auf der Seite Info Corona­virus - Info Coronavirus - vs.ch zusammengestellt. Die Informationen auf dieser Seite werden regelmässig aktualisiert und sind in vier Sprachen verfügbar: Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch. Die Adresse dieser Seite steht allen Partnern des Walliser Tourismus zur Verfügung, um unsere zukünftigen Gäste entsprechend zu informieren. Die Informationen auf dieser Seite sind besonders für geimpfte Gäste mit einem Zertifikat aus einem Land ausserhalb der EU (insbesondere Grossbritannien) wichtig. Bis zur Einrichtung einer nationalen Plattform empfehlen wir diesen Gästen dringend, die Anwendung "COVID-Zertifikat", die im App Store oder Google Play Store erhältlich ist, herunterzuladen un