102 – Seit 19. Oktober online: Nationale Antragstelle Covid.Zertifikat

Seit 19. Oktober ist die zentrale Antragsstelle zur Anerkennung internationaler Zertifikate online.

Seit 19. Oktober 2021 gilt die Zertifikatspflicht unter anderem für diverse touristische Dienstleistungen. Ab 19.10 können Personen aus Drittstaaten die Ausstellung eines schweizweit gültigen Covid-Zertifikats beantragen, sofern sie mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff (EMA-Liste: Moderna, Pfizer, Janssen/Johnson&Johnson, AstraZeneca) geimpft wurden.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie und Ihre Gäste:

Wer muss sein Zertifikat in ein Schweizer Zertifikat umwandeln lassen? 

Alle Gäste, die ein Covid-Zertifikat haben, das nicht mit dem EU-System kompatibel ist. Betroffen sind Gäste aus den Drittstaaten (z.B. USA, Golf-Staaten, Südkorea, UK). Personen, die in einem Mitgliedsstaat der EU geimpft wurden, sollten bereits über ein EU-Zertifikat verfügen, das auch in der Schweiz gültig ist.

Wie ist der Prozess für den Gast?

Auf dieser Website kann der Gast ein Antragsformular ausfüllen und die relevanten Dokumente hochladen. Folgende Informationen muss der Gast zur Verfügung stellen:

  • einen gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID)
  • einen Nachweis der vollständigen Impfung im Ausland oder ein positives molekularbiologisches Testresultat (z.B. PCR-Test) eines ausländischen Labors
  • Nachweis, dass der Gast in die Schweiz einreist (z.B. Hotelübernachtung, Reiseticket)

Der Gast erhält sein anerkanntes Schweizer Covid-Zertifikat per Mail als PDF zugeschickt oder kann dieses per Transfer-Code in die Schweizer Covid-Zertifikats-App übertragen. Das ausgestellte Zertifikat ist für den Gast nur in der Schweiz gültig und nicht in der EU. Bund und Kantone rechnen mit einer Bearbeitungszeit von 5 Tagen. Wir setzen uns für deutlich kürzere Zeiten ein.

Ist die Umwandlung in ein Schweizer Covid-Zertifikat für die Gäste kostenlos?
Nein, die Bearbeitung des Antrags kostet 30 Franken und ist vom Antragssteller (Gast) zu begleichen.  

Was muss ich als Hotelier/Hotelière beachten?

Wir empfehlen Ihnen dringend, die betroffenen Gäste bei Buchung oder Kontaktaufnahme auf die Anerkennungspflicht ihrer Zertifikate aufmerksam zu machen. So können die Gäste schon vor Ferienbeginn das digitale Formular ausfüllen und das Zertifikat rechtzeitig erhalten.

Muss ein Gast sein Zertifikat auch für die Einreise in die Schweiz anerkennen lassen?
Nein, für die Einreise in die Schweiz gelten spezifische Regelungen. Wir empfehlen Ihnen, den Gästen den
Travel-Check bei Buchung zur Verfügung zu stellen.
Zwingend ist das Ausfüllen eines
Einreiseformulars.

Was müssen Gäste aus Drittstaaten beachten, die mit einem Impfstoff geimpft sind, der nicht auf der EMA-Liste steht? 
Diese Personen können weiterhin kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Sie müssen sich weiterhin testen lassen, um ein solches Zertifikat zu erhalten.

Weiterführende Links / Beilagen

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit die kommende Wintersaison,

Ihr WHV-Team

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