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109 – KAE – Nachzahlungen für Ferien und Feiertage für der Kurzarbeit

Nachzahlungen für Ferien und Feiertage bei der Kurzarbeit auf Antrag : Für alle Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, wird auf Gesuch hin der Anspruch auf KAE von den Arbeitslosenkassen neu überprüft. Sie müssen dazu zur Berechnung der zusätzlichen Ferien- und Feiertagsentschädigung für Angestellte im Monatslohn für jede Abrechnungsperiode einen Antrag mit einer detaillierten Abrechnung einreichen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist daran, eine technische Lösung zu erarbeiten, um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen bei der Abwicklung zu unterstützen. Sobald diese Lösung einsatzbereit ist, wird das SECO die betroffenen Betriebe – voraussichtlich Ende Mai 2022 – direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind. Auch HotellerieSuisse wird die Mitglieder erneut informieren und unterstützen.  Die Medienmitteilung des Bundesrates finden Sie hier .    Ihre WHV-Team