Saisonarbeitnehmer und KAE
Wir haben dem DIHA folgende Frage gestellt: «Werden wir für Saisonangestellt, die wir
für den Sommer einstellen - natürlich mit reduzierter Belegschaft – immer noch
die Möglichkeit haben, sie in die KAE aufzunehmen, wenn die Situation es nicht
erlaubt, ihren Beschäftigungsgrad zu garantieren? Und wenn ja, bis wann?»
Hier die vom SECO bestätigte Antwort:
«Aufgrund
des Prinzips der Schadensbegrenzung sollte ein Unternehmen im KAE keine neuen
Mitarbeiter einstellen. Es gibt jedoch viele Ausnahmen in diesem Grundsatz. In
diesem Fall setze ich voraus, dass die betroffenen Restaurants während der
Sommersaison hauptsächlich mit Zeitarbeitskräften arbeiten, wenn es notwendig
ist, diese für den reibungslosen Ablauf des Betriebes einzustellen.
Solange
die Bestimmungen der Covid-19 Verordnung AL, die Personen mit befristeten Verträgen
und Zeitbedienstete zur Inanspruchnahme von KAE berechtigen, haben diese
Personen Anspruch auf eine KAE, insofern alle anderen Anspruchsvoraussetzungen
erfüllt sind. Sie müssten mindestens zu 20% angestellt sein, sonst sehe ich
keine Notwendigkeit, neue Mitarbeiter einzustellen, die nicht legal arbeiten
können. Wenn sie dann überhaupt nicht arbeiten, haben sie auch keinen Anspruch
auf KAE.
Im
Prinzip endet die besagte Verordnung spätestens am 31. August. Einige Bestimmungen könnten jedoch bereits vor
diesem Datum verschwinden. »
Ihr WHV-Team
Commentaires
Enregistrer un commentaire