37 - Verstärkung der Gesundheitskontrollen im Wallis

Coronavirus (COVID-19)

Verstärkung der Gesundheitskontrollen in Einrichtungen.

Um neue Ausbrüche von COVID-19 einzudämmen, verschärft der Kanton Wallis die Gesundheitskontrollen bei öffentlichen Einrichtungen sowie bei Unternehmen und Veranstaltern. Die Kontrollen werden sich auf die Einhaltung der Coronavirus Schutzpläne konzentrieren. Sie werden von den Gemeindebehörden und der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) durchgeführt. Die Erhöhung der Kontrollen entspricht den Anforderungen der neuen Richtlinie, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 13. Juli erlassen hat.

Seit der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen haben die COVID-19 Infektionen in der Schweiz zugenommen. Es gab verschiedene Ausbrüche im Familienkreis, aber auch in Unternehmen oder bei Zusammenkünften in Bars und Clubs.

Um ein Wiederaufflammen der Epidemie zu verhindern, hat das BAG beschlossen, die Kontrollen der Umsetzung der Schutzpläne zu verstärken. Die Kantone sind die zuständige Behörde in diesem Bereich. Sie müssen häufiger überprüfen, ob angemessene Schutzpläne existieren und diese in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und bei Veranstaltungen umgesetzt werden. Die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzmassnahmen muss auch in den als gefährdet identifizierten Sektoren überprüft werden. Die Kantone müssen dem BAG wöchentlich über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und die angeordneten Massnahmen berichten.

Überprüft wird das Vorhandensein eines angemessenen Schutzplans und dessen Anwendung, einschliesslich der Information des Personals, der Anbringung von Schutzmassnahmen für Kunden, der Einhaltung des sozialen Abstands von 1,5 Metern und des Tragens einer Schutzmaske durch Angestellte, wenn der Abstand nicht möglich ist. In Bars, Nachtclubs und anderen Einrichtungen mit einer Dauergenehmigung zur Schliessung nach Mitternacht und die die Einhaltung der Gesundheitsnormen (insbesondere die erforderliche Entfernung) nicht garantieren können, werden die Beschränkung auf max. 100 Kunden gleichzeitig sowie die Erfassung von Kundenkontaktdaten ab 20:00 Uhr überwacht.

Die Gemeindebehörde, im Prinzip durch die Gemeindepolizei, führt Kontrollen in Restaurants, Nachtclubs, Indoor-Freizeiteinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Events durch. Das DAA führt Kontrollen in Beherbergungsbetrieben, Geschäften und Unternehmen durch, insbesondere in Betrieben, die Fleisch, Fisch, Milch, Obst und Gemüse verarbeiten.

Die kantonalen Behörden zählen auf die Verantwortung eines jeden einzelnen, um sicherzustellen, dass die Schutzpläne überall angewendet werden. Bei geringfügigen Verstössen gegen die Schutzmassnahmen (z.B. nicht konformer Abstand der Tische, die Nichteinhaltung der Maskenvorschriften, keine Erfassung von Kundendaten) haben die Betriebe 48 Stunden Zeit, sich auf den Stand der Richtlinie zu bringen. Ist der Schutzplan nicht vorhanden oder verweigert die Einrichtung die Zusammenarbeit, können die Behörden Massnahmen bis hin zur Schliessung der Einrichtung anordnen.

Der Staatsrat des Wallis

Weiterleitung durch Ihr WHV-Team

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