Kurzarbeit Entschädigung


1.     Einen Antrag auf KAE können Sie stellen wenn:
·           Die Behörden die teileseise oder vollständige Schliessung von Hotels und Restaurants anordnen.
·           Der Umsatzrückgang oder der Verlust von Kunden so stark ist, dass Sie Ihren Betrieb schliessen mussten.
·           Die wirtschaftliche Situation zwingt Sie, die Stunden um mehr als 10% zu reduzieren.

2.    Lesen Sie die Anleitung aufmerksam durch, sie wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrags helfen und bei den Änderungen, die in Kürze erfolgen sollten.
Dokument SECO_716-400 verfügbar unter: https://www.vs.ch/de/web/sict/kurzarbeit
Neue SECO-Richtlinien (Vereinfachtes Verfahren):  https://www.vs.ch/sict/kae-coronavirus
3.  Melden Sie sich bei der zuständigen kantonalen Stelle
indem Sie das Standardformular ausfüllen, das unter der oben genannten  Adresse verfügbar ist.
Zum Ausfüllen dieses Formulars finden Sie nachstehend einige zusätzliche Angaben, die Ihnen helfen sollen und die Arbeit der Verwaltung erleichtern:
Punkt 2.  
Geben Sie auch die Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, Saisonarbeiter, Pächter und Direkorten(rin) an.
Punkt 3.  
Geben Sie alle betroffenen Mitarbeiter an,  unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag.
 Punkt 4.  
Geben Sie nur den Beginn der Arbeitszeitverkürzung an, lassen Sie das Feld bis leer.
 Punkt 7.  
WICHTIG: Sie müssen eine Arbeitslosenkasse (Kant. Arbeitslosenversicherung, Unia oder OCS) auswählen.
 Punkt 9.  
Tätigkeitsbereich angeben (Hotel, Restaurant oder beides)

PT 10
b) Geben Sie die monatlichen Umsatzzahlen seit dem 01.01.2019 an.

PT 11
a) Das Motiv CORONAVIRUS allein genügt nicht.  Geben Sie auch den Belegungsrückgang, den Gästeschwund und den Einbruch der Nachfrage gemäss Ihrer Situation an. Es können auch formale Entscheidungen (Einschränkungen und/oder Schliessung) geltend gemacht werden.
c) Abhängig von Ihrem Buchungsstatus

Die Punkte 7, 9, 10 und 11 sind wichtig und müssen ausgefüllt werden.
Wenn der Arbeitgeber durch die Beantwortung der Fragen der Ziffern 1 bis 8, 9a (Tätigkeitsbereich des Betriebes), 10b (Monatsumsatz der letzten zwei Jahre), 11a (Gründe) und 11c (verzögerte Aufträge) glaubwürdig erklären kann, dass der erwartete Arbeitsausfall in seinem Betrieb auf das Auftreten des Coronavirus zurückzuführen ist, braucht er die übrigen Fragen in den Ziffern 9 bis 12 nicht zu beantworten.

Die folgenden Dokumente sind nicht mit der Voranmeldung von KAE zu versenden:
·         Formular „Zustimmung zur Kurzarbeit“ Nr. 716.315 (Die Arbeitgeber müssen jedoch in der Mitteilung schriftlich bestätigen, dass alle von der Arbeitszeitverkürzung betroffenen Arbeitnehmer mit der Einführung von KAE einverstanden sind).
·         Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs.

Ihre Anträge sind ausschliesslich per E-Mail an: sict-rht-ac@admin.vs.ch zu richten.
Bitte beachten Sie, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, 100% des Lohnes für die gearbeiteten Tage/Stunden und 80% der als reduziert deklarierten Tage/Stunden zu bezahlen. Er wird eine  Entschädigung aus dem Arbeitslosenfonds im Prinzip am 5. des Folgemonats. Dies in Erwartung von weiteren Entlastungsmassnahmen.

Mirus-Kunden
Das automatische Ausfüllen von Formularen direkt aus der Mirus App HR 3.0, ist möglich.

Mit freundlichen Grüssen
WHV team

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