WICHTIG: Änderung der KAE-Erklärung!

Entgegen den oben genannten Anweisungen und nur für die Monatsgehälter dürfen genommene oder gegebene Urlaubstage nicht in die geleisteten Arbeitslosenstunden eingerechnet werden.  Der Urlaub geht zu 100 % zu Lasten des Arbeitgebers und darf nicht als verlorene Stunden gezählt werden.
Dies steht im Gegensatz zu den Stundenlöhnen, die Urlaub, Feiertage und den 13.Lohn beinhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr WHV-Team

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