Kurzarbeitentschädigung (KAE) und Wohnsitz

Während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung ist der Wohnsitz in der Schweiz ganz allgemein (auch für Ausländer) nicht vorausgesetzt. Portugiesische Arbeitnehmer, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, können sich (z.B. bei einem vollständigen Arbeitsausfall infolge Betriebsschliessung) in Portugal aufhalten und Kurzarbeitsentschädigung beziehen.
Falls sie sich dann jedoch arbeitslos melden müssen, weil z.B. der befristete Arbeitsvertrag (der neu auch Anspruch auf KAE gibt) auf das Saisonende hin endet oder weil das unbefristete Arbeitsverhältnis infolge Kündigung endet (wobei kein Anspruch auf KAE während der Kündigungsfrist besteht), ist der Wohnsitz resp. der Aufenthalt in der Schweiz dann aber eine der Anspruchsvoraussetzungen.
Diese Regeln gelten auch für Grenzgänger.

Ihr WHV Team

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