Unmittelbarer Bedarf an Bargeld, wie funktioniert das?

Schweizer Unternehmen erhalten im Rahmen des Massnahmenpakets des Bundes zur Linderung der Folgen der Coronavirus-Krise gedeckte Überbrückungskredite von bis zu 10% ihres Umsatzes, maximal aber 20 Millionen Franken.
§  Bei einem Kreditbedarf von bis zu 500'000 Franken wird ein sehr einfaches Verfahren angewandt, das auf einem nur online verfügbaren Antragsformular des Bundes basiert (https://covid19.easygov.swiss/fr/). Den Unternehmen wird zugesichert, dass der Kreditbetrag so schnell wie möglich, in der Regel noch am selben Tag, auf ihr Konto eingezahlt wird. Zinssatz 0%
§  Bei einem Kreditbedarf von mehr als 500.000 Franken wird eine zusätzliche Kreditprüfung erforderlich, die der branchenüblichen Prüfung entspricht. Der Kreditbetrag wird ebenfalls innerhalb weniger Tage zur Verfügung gestellt. Zinssatz 0.5%
Bitte beachten Sie: Kreditanträge sind erst ab diesem Donnerstag und nur online möglich. Die Laufzeit dieser Darlehen beträgt 5 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um 2 Jahre.

NB: Bitte erlauben Sie uns, Sie auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die die Verwendung von Überbrückungskrediten für den zukünftigen Betrieb Ihres Hotels haben kann. Wir empfehlen, dass diese Überbrückungskredite nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten.
Ausserdem, setzt Ihre WHV ihre Bemühungen fort, diese Überbrückungsdarlehen in «A fonds perdu»  Darlehen umzuwandeln, allerdings ohne jegliche Garantie zum jetzigen Zeitpunkt.

Freundliche Grüsse von Ihrem WHV-Team

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