Änderung der Formulare aufgrund einer vereinfachten Handhabung des KAE-Verfahrens

Gemäss unseren Forderungen hat die Verwaltung alle Formulare wesentlich vereinfacht. Daraus ergeben sich wichtige Änderungen, die wir wie folgt zusammenfassen:

1. Herunterladen und Ausfüllen der Voranmeldung
Formular 1_KAE Voranmeldung Kurzarbeit  abrufbar unter:   www.arbeit.swiss_neue_Formulare 

Melden Sie sich bei der zuständigen Arbeitslosenkasse
Durch Ausfüllen des Ausserordentlichen Formulars, das unter der obigen Adresse erhältlich ist.
Um dieses Formular auszufüllen, finden Sie hier einige zusätzliche Angaben, die Ihnen helfen und die Arbeit der Verwaltung erleichtern sollen:
Pt 2. Der Grund CORONAVIRUS allein reicht nicht aus. Geben Sie auch den Belegungsrückgang, das
        Ausbleiben von Kunden und den Nachfrageeinbruch an, je nach Ihrer Situation.
Pt. 3: Geben Sie alle betroffenen Mitarbeiter an, unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag.
Pt. 5: Geben Sie nur den Beginn der Kurzarbeit an, lassen Sie das Feld „Bis“ leer oder 3 Monate.
Pt. 7: WICHTIG: Sie müssen eine Arbeitslosenkasse (Kantonale Arbeitslosenkasse, Unia oder OCS) angeben.
Pt 8: Hotela oder andere: Mitglieder-Nummer angeben.

Senden Sie dieses Dokument nur per E-Mail an: diha-kae-alv@admin.vs.ch
Beachten Sie, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, 100 % des Gehalts für die gearbeiteten Tage/Stunden und 80 % der für reduziert erklärten Tage/Stunden zu zahlen. Er wird eine Entschädigung aus dem Arbeitslosenfonds erhalten. Weitere Entlastungsmassnahmen sind noch ausstehend.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr WHV Team

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