Änderung der Formulare aufgrund einer vereinfachten Handhabung des KAE-Verfahrens
Gemäss unseren
Forderungen hat die Verwaltung alle Formulare wesentlich vereinfacht. Daraus
ergeben sich wichtige Änderungen, die wir wie folgt zusammenfassen:
1. Herunterladen und Ausfüllen der Voranmeldung
Melden
Sie sich bei der zuständigen Arbeitslosenkasse
Durch Ausfüllen des Ausserordentlichen Formulars,
das unter der obigen Adresse erhältlich ist.
Um dieses Formular auszufüllen, finden Sie hier einige
zusätzliche Angaben, die Ihnen helfen und die Arbeit der Verwaltung erleichtern
sollen:
Pt 2. Der
Grund CORONAVIRUS allein reicht nicht aus. Geben Sie auch den
Belegungsrückgang, das
Ausbleiben von Kunden und den Nachfrageeinbruch an, je
nach Ihrer Situation.
Pt. 3: Geben
Sie alle betroffenen Mitarbeiter an, unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag.
Pt. 5: Geben
Sie nur den Beginn der Kurzarbeit an, lassen Sie das Feld „Bis“ leer oder 3
Monate.
Pt. 7:
WICHTIG: Sie müssen eine Arbeitslosenkasse (Kantonale Arbeitslosenkasse, Unia
oder OCS) angeben.
Pt 8: Hotela oder andere: Mitglieder-Nummer angeben.
Senden Sie
dieses Dokument nur per E-Mail an: diha-kae-alv@admin.vs.ch
Beachten Sie, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, 100 %
des Gehalts für die gearbeiteten Tage/Stunden und 80 % der für reduziert
erklärten Tage/Stunden zu zahlen. Er wird eine Entschädigung aus dem
Arbeitslosenfonds erhalten. Weitere Entlastungsmassnahmen sind noch ausstehend.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr WHV Team
Commentaires
Enregistrer un commentaire