Geschäftsmieten
Der
Bundesrat verlängert die Zahlungsfrist für Geschäftsräume von 30 auf 90 Tage
für Mieter, die aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung
des Coronavirus im Rückstand sind. Die Fristverlängerung gilt für Mieten und Nebenkosten,
die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden.
Der
Bundesrat ruft Mieter und Vermieter auf, den Dialog zu suchen und, von Fall zu
Fall, eine passende Lösung zu finden.
Um
eine Mietsenkung auszuhandeln, finden Sie auf unserer Website unter
'Kompetenzzentrum' einen Musterbrief zum Herunterladen.
Ihr WHV-Team
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