FAQ zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) Abrechnung
Update
31.03.2020
1. Führungskräfte erhalten eine Pauschale von
brutto CHF 4150. Wie sind diese bezüglich der Arbeits- und Ausfallstunden zu
berücksichtigen, da sie ja normalerweise keine Arbeitszeitkontrollen führen
müssen.
Der Betrag von CHf 4'150,-- ist eine
Obergrenze. Im gegenwärtigen Kontext ist dies kein Problem, solange die Person
daran gehindert wird, zu 100% zu arbeiten. Es wäre jedoch eine gute Idee, ein
Zeitjournal zu führen, auch für Manager, um die verlorenen Stunden korrekt zu
zählen. (oder auch nur im Falle von Krankheit oder Unfall).
2. Lehrlinge: Wie sind hier
die Schultage bei den Ausfallstunden zu berücksichtigen? Die Schule findet ja
eigentlich auch nicht statt.
Die Zeit, die der Lehrling in diesen
(Fern-)Kursen verbringt, wird als geleistete Arbeitsstunden gezählt und daher
zu 100% bezahlt.
3. Bevor KAE zum Tragen kommt, müssen
Überstunden und Ruhetage kompensiert werden oder werden die Saldi sistiert?
Nein, Überstunden können
Teil der Nicht-Arbeitszeit sein (Punkt 19, Seite 14).
4. Müssen nicht bezogene Ferien- und
Feiertage vor der KAE abgegolten werden?
idem
5.
Erhalten Lehrlinge auch
Entschädigung?
JA, sie sind von der KAE nicht mehr ausgeschlossen.
6.
Geschäftsführer und deren
Ehepartner?
Ja, der Direktor(in), der Manager
und der Eigentümer werden ebenfalls entschädigt und müssen aufgeführt werden,
sofern sie bezahlte Mitarbeiter sind.
7. Wenn 2 verheiratete Mitarbeiter im
selben Betrieb arbeiten, erhalten beide Entschädigung?
Ja, sie werden in 2 separaten
Linien erscheinen
8. Erfolgt die KAE auch während den
vorgesehenen / eingereichten Betriebsferien? («Eingereicht»
bei der Voranmeldung zur KA)
Das KAE wird bis zum Ende der geplanten Saison
bezahlt. Der Nachweis wird sich auf die Eröffnungsperioden der Vorjahre
2018+2019 oder nach den Forderungen der Arbeitslosenkasse richten.
9. Falls während der
Betriebsschliessung (angeordnet oder geplant) ein Mitarbeiter geplante Ferien
bezieht, erhält er die KAE?
Nein, Urlaub sind von den
Entschädigungen ausgeschlossen und muss zu 100% vom Arbeitgeber getragen
werden.
10.
Entfällt ausnahmsweise die Pflicht das
Formular “Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden” (das Total
der monatlichen Ausfallstunden) von jedem Mitarbeiter während der KA
monatlich unterschreiben zu lassen?
Nein. Leider noch nicht
11.
Muss während der KA die Arbeitskontrolle (zusätzlich)
vom Mitarbeiter unterzeichnet werden?
Ja, immer noch nach den
Bestimmungen des L-GAV
12.
Wie weit können wir zur Vereinfachung der KA
Abrechnung die Rapporte von unseren Zeiterfassungssystemen (z.B. Mirus /
Eurotime etc.) benutzen.
Mirus bietet bereits den
automatischen Druck einiger benötigter Formulare an. HOTELA full arbeitet am
Moment daran und wird es uns mitteilen, sobald es fertig ist.
Was sind die
Vorgaben hierzu? keine besonderen
Anforderungen
Welche
Rapporte werden verlangt? Alle, die vom
Arbeitslosenfonds beantragt wurden
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