FAQ zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) Abrechnung
Update 31.03.2020
1.   Führungskräfte erhalten eine Pauschale von brutto CHF 4150. Wie sind diese bezüglich der Arbeits- und Ausfallstunden zu berücksichtigen, da sie ja normalerweise keine Arbeitszeitkontrollen führen müssen.
Der Betrag von CHf 4'150,-- ist eine Obergrenze. Im gegenwärtigen Kontext ist dies kein Problem, solange die Person daran gehindert wird, zu 100% zu arbeiten. Es wäre jedoch eine gute Idee, ein Zeitjournal zu führen, auch für Manager, um die verlorenen Stunden korrekt zu zählen. (oder auch nur im Falle von Krankheit oder Unfall).
2.   Lehrlinge: Wie sind hier die Schultage bei den Ausfallstunden zu berücksichtigen? Die Schule findet ja eigentlich auch nicht statt.
Die Zeit, die der Lehrling in diesen (Fern-)Kursen verbringt, wird als geleistete Arbeitsstunden gezählt und daher zu 100% bezahlt.  
3.   Bevor KAE zum Tragen kommt, müssen Überstunden und Ruhetage kompensiert werden oder werden die Saldi sistiert?
Nein, Überstunden können Teil der Nicht-Arbeitszeit sein (Punkt 19, Seite 14).
4.   Müssen nicht bezogene Ferien- und Feiertage vor der KAE abgegolten werden?
idem
5.   Erhalten Lehrlinge auch Entschädigung?
JA, sie sind von  der KAE nicht mehr ausgeschlossen.
6.   Geschäftsführer und deren Ehepartner?
Ja, der Direktor(in), der Manager und der Eigentümer werden ebenfalls entschädigt und müssen aufgeführt werden, sofern sie bezahlte Mitarbeiter sind.
7.   Wenn 2 verheiratete Mitarbeiter im selben Betrieb arbeiten, erhalten beide Entschädigung?
Ja, sie werden in 2 separaten Linien erscheinen
8.   Erfolgt die KAE auch während den vorgesehenen / eingereichten Betriebsferien? («Eingereicht» bei der Voranmeldung zur KA)
Das KAE wird bis zum Ende der geplanten Saison bezahlt. Der Nachweis wird sich auf die Eröffnungsperioden der Vorjahre 2018+2019 oder nach den Forderungen der Arbeitslosenkasse richten.
9.   Falls während der Betriebsschliessung (angeordnet oder geplant) ein Mitarbeiter geplante Ferien bezieht, erhält er die KAE?
Nein, Urlaub sind von den Entschädigungen ausgeschlossen und muss zu 100% vom Arbeitgeber getragen werden.
10.               Entfällt ausnahmsweise die Pflicht das Formular “Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden” (das Total der monatlichen Ausfallstunden) von jedem Mitarbeiter während der KA monatlich unterschreiben zu lassen?
Nein. Leider noch nicht
11.               Muss während der KA die Arbeitskontrolle (zusätzlich) vom Mitarbeiter unterzeichnet werden?
Ja, immer noch nach den Bestimmungen des L-GAV
12.               Wie weit können wir zur Vereinfachung der KA Abrechnung die Rapporte von unseren Zeiterfassungssystemen (z.B. Mirus / Eurotime etc.) benutzen.
Mirus bietet bereits den automatischen Druck einiger benötigter Formulare an. HOTELA full arbeitet am Moment daran und wird es uns mitteilen, sobald es fertig ist.
Was sind die Vorgaben hierzu? keine besonderen Anforderungen
Welche Rapporte werden verlangt? Alle, die vom Arbeitslosenfonds beantragt wurden

Alle diese Antworten sind bereits auf unserem alten Blog www.hs-wallis.blogspot.com . und di ältesten Posts auf www.whvahv.blogspot.com .

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