92 - SUISA-Rückerstattung: Frist verlängert

Bereits Ende 2020 haben wir Sie darüber informiert, dass die SUISA für die coronabedingte Nichtnutzung der Hintergrundmusik in Beherbergungsbetrieben Rückerstattungen ermöglicht. Dies konnten wir durch mehrmaliges Insistieren unsererseits erreichen. Nun hat die SUISA die Frist zum Einreichen von Anträgen für eine Rückerstattung bis zum 31. Mai 2021 verlängert.   

Grundsätzlich können Anträge laut «Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a)» bis zum 15. Januar des Folgejahres für das vergangene Jahr eingereicht werden. Die SUISA macht im Jahr 2021 aufgrund der schwierigen Situation eine Ausnahme. Für eine Rückerstattung für die Nichtnutzung von Hintergrundmusik, werden Anträge noch bis zum 31. Mai 2021 berücksichtigt. Die Anträge müssen über das Kundenportal eingereicht werden

Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Ihr WHV-Team

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