93 – Öffnungsschritten ab Montag

Nach der gestrigen Entscheidung der BR hier ein Überblick über die Änderungen, die ab Montag, den 31. Mai 2021 im Beherbergungsgewerbe gelten:

·         Öffnung der Innenräume von Restaurants: Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.

·         Maskenpflicht: Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

·         Terrasse: Draussen auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. 

·         Sperrstunde: Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. 

·         Wellness: Öffnung von Thermalbädern und Wellnesseinrichtungen auch für externe Gäste. Vorgesehene Regeln: 15 Quadratmeter pro Person; die Aktivitäten dürfen ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand.

·         Veranstaltungen/Seminare: Die allgemeine Grenze der Personenzahl an Veranstaltungen, an denen Personen aktiv beteiligt sind (Seminare, Vereinsanlässe, aber auch Veranstaltungen im Familien- oder Freundeskreis, die in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung stattfinden) wird von 15 auf 50 Personen angehoben (drinnen und draussen). Damit geht der Bundesrat auf unsere Forderung ein, mehr als die vorgeschlagenen 30 Personen zuzulassen.

·         Publikumsveranstaltungen: Die Höchstgrenzen für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen vor Publikum (Veranstaltungen, bei denen eine Darbietung «konsumiert» wird ohne aktive Beteiligung, bspw. Konzerte) wird von 50 auf 100 (innen) und von 100 auf 300 (aussen) erhöht. 

·         Verpflegung an Veranstaltungen: Ist in Innenbereichen der Restaurants mit geltenden Bestimmungen erlaubt. Seminarteilnehmende können also ab kommendem Montag bspw. wieder an 4er-Tischen bedient werden.

·         Public Viewings: Öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind wieder zulässig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die für Restaurationsbetriebe gelten.

·         Quarantäne: Aufhebung der Kontakt- und Reisequarantäne für Genesene und Geimpfte für sechs Monate. 

·         Härtefälle: Der Bundesrat will die Verordnung um zwei Aspekte erweitern. Erstens soll die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge auch für kleine Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent auf 30 Prozent des Jahresumsatzes erhöht werden. Zweitens haben die Kantone ihre Bereitschaft signalisiert, allfälligen besonderen Bedürfnissen mit spezifischen, von den Bundesvorgaben abweichenden Regelungen Rechnung zu tragen.

Ihr WHV-Team 

 

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