50 - Neue Einschränkungen des Staatsrates ab Donnerstag 22.10.2020

Der Staatsrat hat beschlossen, die folgenden einschneidenden und sofortigen Maßnahmen zu ergreifen, die am Donnerstag, den 22. Oktober 2020 in Kraft treten. Diese gelten so lange wie erforderlich, jedoch spätestens bis zum 30. November 2020:

  • ständige Maskenpflicht an geschlossenen Arbeitsplätzen (inklusive in Fahrzeugen), außer wenn dies aus gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Gründen unmöglich ist (wobei in dem Fall die nötige Distanz eingehalten werden muss); Personen, die alleine arbeiten, sind dieser Pflicht nicht unterstellt.
  • Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Plätzen, Promenaden, Bürgersteigen und Wegen sowie in Parks.
  • Verbot von Zusammenkünften und Treffen von mehr als zehn Personen im privaten Kreis.
  • Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen.
  • vollständige Schließung von Nachtbars, Nachtclubs, Discotheken, Pianobars,  Erotikclubs und anderen ähnlichen oder analogen Einrichtungen.
  • Schließung öffentlicher Betriebe (Cafés, Restaurants, Tea-Rooms, Pubs, Vinotheken und andere ähnliche oder analoge Einrichtungen) täglich spätestens um 22.00 Uhr.
  • Beschränkung der maximalen Anzahl von Personen, die in diesen öffentlichen Einrichtungen an einem Tisch sitzen, auf vier Gäste (mit Ausnahme der im gleichen Haushalt lebenden Personen).
  • obligatorische Einführung einer digitalen Anwendung zur Rückverfolgung für diese öffentlichen Einrichtungen.
  • Schließung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitness, Wellnesszentren, öffentliche Schwimmbäder und Badeanlagen, Kegelbahnen, Konzertsäle und andere ähnliche oder analoge Einrichtungen; ausgenommen sind Wellness-Einrichtungen von Hotels für eigene Gäste).
  • Verstärkung der Kontrollen durch die Gemeindebehörden.
  • Verstärkung der Kontrollen durch die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse in Unternehmen, deren Personal durch die Anzahl Ansteckungen besonders betroffen sind (Cluster).

Diese neuen Maßnahmen ergänzen jene, die bereits in Kraft sind.

Ihr WHV-Team

Commentaires

Posts les plus consultés de ce blog

107 - Informationen zur Kontrollpflicht von Tests bei Gästen aus dem Ausland

108 - Social-Pass und Social-Scan, muss ich etwas für die Benutzung diese Softsware etwas bezahlen ?