48 - Bundesrat erlässt schweizweit gültige Massnahmen

 Neue Massnahmen vom Bundesrat angeordnet

Mit den Massnahmen reagiert der Bund, nach Konsultation mit den Kantonen, auf die rasant steigenden Fallzahlen. Beherbergungsbetriebe müssen ab morgen, 19. Oktober 2020 folgende Regeln beachten:

·         Schweizweit einheitliche Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen: Ab Montag gilt eine Maskenpflicht für Arbeitnehmende und Gäste in Beherbergungsbetrieben. Ausgenommen ist eine Maskenpflicht im Hotelzimmer.

·         Konsumation in Restaurationsbetrieben nur sitzend: Das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Ausgehlokalen wie Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.

·         Homeoffice-Empfehlungen: Wenn immer möglich, sollen Arbeitnehmende (z.B. Back-Office) im Homeoffice arbeiten. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten.

 Weitere Empfehlungen von HotellerieSuisse

·         Achten Sie auf die Einhaltung der Abstände, vor allem in Pausenräumen und Betriebskantinen.

·         Erfassen Sie Kontaktdaten nach Vorgabe der Schutzkonzepte.

·         Sorgen Sie für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen.

·         Sensibilisieren Sie Mitarbeitende und Gäste für die Einhaltung der Hygieneregelungen.

·         Konsultieren Sie regelmässig die kantonal gültigen Vorschriften.

 

Damit tragen wir gemeinsam zur Verhinderung eines zweiten Lockdowns bei. 

Ihr WHV-Team

 

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