51 - Voranmeldung für KAE
Neue Adressen für den Antrag auf Voranmeldung für KAE
Seit dem 8. September haben Unternehmen die Möglichkeit, das Formular zur Voranmeldung für Kurzarbeit (KAE) online auszufüllen, das auf der Website arbeit.swiss zur Verfügung steht. Sämtliche Informationen betreffend KAE sind auch auf der Website der Dienststelle abrufbar: www.vs.ch/diha
Beachten Sie bitte, dass das vereinfachte Verfahren jedoch noch bis 31.12.2020 gültig sind. Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Ihr WHV-Team
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