52 - EO für Selbständige

 

Aktualisierung der EO-Informationen für Selbständige.

Wie angekündigt: Die EO (Erwerbausfallentschädigungen) für Selbständige ist zum 16. September 2020 in den meisten Fällen abgeschafft worden. Es gibt jedoch Fälle, in denen diese EO noch immer erhalten werden können, insbesondere in den folgenden Fällen:

  • Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet ist. 
  • Behördlich angeordnete Quarantäne.    
  • Selbstständigerwerbende bei Betriebsschliessung.

Lesen Sie die Einzelheiten dieser Informationen auf der Website der Hotela, unserer Sozialversicherungskasse 'Menu Covid-19'.  https://www.hotela.ch/de/covid-19

Ihr WHV-Team

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