Seminargäste und Verpflegung
Frage:
In
Seminarräumlichkeiten ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Die Seminarteilnehmer
verpflegen sich zu Mittag. Hierzu 2 Fragen:
- Die Verpflegung hat in separaten Räumen zu erfolgen. Muss hier der Mindestabstand von 2 m eingehalten werden? Oder dürfen 4 Personen am gleichen Tisch platziert werden, da es sich um Gästegruppen handelt?
- Die Gäste buchen ohne Mittagessen und verpflegen sich ‘selber’. Falls Sie nun gemeinsam ins öffentliche Restaurant kommen, werden dann jeweils 4 Personen als Gästegruppe betrachtet und können am gleichen Tisch platziert werden, da sie ja gemeinsam kommen?
Antwort des
Rechtsberatung HS:
Die Regel von 4 Personen pro Tisch bezieht
sich auf das Restaurant, nicht aber auf die Verpflegung im Seminarraum. Hier
sind die 2 Meter Distanz einzuhalten. Seminargäste müssen gemäss Schutzkonzept
während dem Seminar in einem separaten Raum verpflegt werden und dürfen die
Mahlzeiten nicht im Restaurant einnehmen, auch wenn Sie keine Mahlzeiten
gebucht haben.
Frage:
Was
mache ich, wenn ein Seminargast das Haus verlässt und von draussen ins
Restaurant kommt – insbesondere in den Kantonen, wo eine Bewirtungspflicht
besteht? Das Mitarbeiter im Restaurant wissen ja oft nicht, was für Personen im
Seminar sind.
Antwort des
Rechtsberatung HS:
Das Hotel
hat dafür zu sorgen, dass das Schutzkonzept eingehalten wird. Allenfalls müsste
dies vor der Veranstaltung mitgeteilt werden, das die Verpflegung im Restaurant
nicht möglich sei. So kann man sicherstellen, dass die Seminargäste nicht doch
versuchen, im Restaurant zu essen.
Zusammengestellt
von Ihrem AHV-Team und Markus Schmid
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