Seminargäste und Verpflegung

Frage:
In Seminarräumlichkeiten ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Die Seminarteilnehmer verpflegen sich zu Mittag. Hierzu 2 Fragen:
  • Die Verpflegung hat in separaten Räumen zu erfolgen. Muss hier der Mindestabstand von 2 m eingehalten werden? Oder dürfen 4 Personen am gleichen Tisch platziert werden, da es sich um Gästegruppen handelt?
  • Die Gäste buchen ohne Mittagessen und verpflegen sich ‘selber’. Falls Sie nun gemeinsam ins öffentliche Restaurant kommen, werden dann jeweils 4 Personen als Gästegruppe betrachtet und können am gleichen Tisch platziert werden, da sie ja gemeinsam kommen?
Antwort des Rechtsberatung HS:
Die Regel von 4 Personen pro Tisch bezieht sich auf das Restaurant, nicht aber auf die Verpflegung im Seminarraum. Hier sind die 2 Meter Distanz einzuhalten. Seminargäste müssen gemäss Schutzkonzept während dem Seminar in einem separaten Raum verpflegt werden und dürfen die Mahlzeiten nicht im Restaurant einnehmen, auch wenn Sie keine Mahlzeiten gebucht haben.

Frage:
Was mache ich, wenn ein Seminargast das Haus verlässt und von draussen ins Restaurant kommt – insbesondere in den Kantonen, wo eine Bewirtungspflicht besteht? Das Mitarbeiter im Restaurant wissen ja oft nicht, was für Personen im Seminar sind.

Antwort des Rechtsberatung HS:
Das Hotel hat dafür zu sorgen, dass das Schutzkonzept eingehalten wird. Allenfalls müsste dies vor der Veranstaltung mitgeteilt werden, das die Verpflegung im Restaurant nicht möglich sei. So kann man sicherstellen, dass die Seminargäste nicht doch versuchen, im Restaurant zu essen.

Zusammengestellt von Ihrem AHV-Team und Markus Schmid

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