66-Einige Fragen und deren Antworten zur Verordnung
Fragenkatalog – Covid-19-Verordnung besondere Lage Anpassung vom 18.12.2020 · Gelten Mensen, Betriebskantinen und Restaurants/Bars für Hotelgäste als öffentlich zugänglich? Da sie ja nicht für alle Personen offen haben dürfen. Gemäss Art. 5a Abs. 1 Bst. b, c und d Covid-19-Verordnung besondere Lage bestehen für diese Restaurationsbetriebe Ausnahmen von der allgemeinen ab. 22.12.2020 geltenden Schliessungspflicht. In Betriebskantinen dürfen zudem ausschliesslich im betreffenden Betrieb arbeitende Personen und in Mensen der obligatorischen Schulen (einschliesslich Sekundarstuffe II) oder Tagesstrukturangeboten ausschliesslich Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie die Angestellten der Schule verköstigt werden. In Hotelrestaurants und -bars dürfen lediglich Hotelgäste bewirtet werden. Die übrigen bisherigen Vorgaben für Restaurationsbetriebe gelten weiterhin. · Gemäss angepasster Verordnung werden Tanzv...