80 - Die SUISA gewährt die Rückerstattung von bestimmten Urheberrechten.
HotellerieSuisse konnte in Gesprächen mit der SUISA erreichen, dass diese den Betrieben bestimmte Urheberrechtsvergütungen zurückerstattet.
Für die Beherbergungsbranche betrifft dies vor allem den «Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a)» für die Hintergrundmusik. Für die Rückvergütung des GT 3a melden Sie Ihre Betriebsschliessung so rasch als möglich der SUISA. Informationen über das Vorgehen sowie das elektronische Kontaktformular zur Beantragung des Tarifnachlasses finden Sie hier.
Auch für den Gemeinsamen Tarif H
(Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe) besteht die
Möglichkeit einer Reduktion. Diese erfolgt teilweise automatisch durch die
SUISA. Für jene Fälle, in denen eine automatische Reduktion aufgrund der
verfügbaren Daten nicht möglich ist, wird die SUISA die Jahresrechnungen im
regulären Umfang verschicken.
Überprüfen Sie unbedingt die Jahresrechnung und vergleichen Sie diese mit
ausgefallenen Veranstaltungen in Ihrem Betrieb. Die SUISA wird nur auf Ihre
Rückmeldung hin die Rechnung stornieren und auf den tatsächlichen Nutzungsumfang
reduzieren.
Weitere Informationen zum Vorgehen für die
SUISA-Rückerstattung.
Ihr WHV-Team
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