80 - Die SUISA gewährt die Rückerstattung von bestimmten Urheberrechten.

HotellerieSuisse konnte in Gesprächen mit der SUISA erreichen, dass diese den Betrieben bestimmte Urheberrechtsvergütungen zurückerstattet.

Für die Beherbergungsbranche betrifft dies vor allem den «Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a)» für die Hintergrundmusik. Für die Rückvergütung des GT 3a melden Sie Ihre Betriebsschliessung so rasch als möglich der SUISA. Informationen über das Vorgehen sowie das elektronische Kontaktformular zur Beantragung des Tarifnachlasses finden Sie hier

Auch für den Gemeinsamen Tarif H (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe) besteht die Möglichkeit einer Reduktion. Diese erfolgt teilweise automatisch durch die SUISA. Für jene Fälle, in denen eine automatische Reduktion aufgrund der verfügbaren Daten nicht möglich ist, wird die SUISA die Jahresrechnungen im regulären Umfang verschicken.
Überprüfen Sie unbedingt die Jahresrechnung und vergleichen Sie diese mit ausgefallenen Veranstaltungen in Ihrem Betrieb. Die SUISA wird nur auf Ihre Rückmeldung hin die Rechnung stornieren und auf den tatsächlichen Nutzungsumfang reduzieren. 

Weitere Informationen zum Vorgehen für die SUISA-Rückerstattung.

Ihr WHV-Team

Commentaires

Posts les plus consultés de ce blog

108 - Social-Pass und Social-Scan, muss ich etwas für die Benutzung diese Softsware etwas bezahlen ?

107 - Informationen zur Kontrollpflicht von Tests bei Gästen aus dem Ausland