Articles

80 - Die SUISA gewährt die Rückerstattung von bestimmten Urheberrechten.

HotellerieSuisse konnte in Gesprächen mit der SUISA erreichen, dass diese den Betrieben bestimmte Urheberrechtsvergütungen zurückerstattet. Für die Beherbergungsbranche betrifft dies vor allem den «Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a)» für die Hintergrundmusik. Für die Rückvergütung des GT 3a melden Sie Ihre Betriebsschliessung so rasch als möglich der SUISA. Informationen über das Vorgehen sowie das elektronische Kontaktformular zur Beantragung des Tarifnachlasses finden Sie hier .  Auch für den Gemeinsamen Tarif H (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe) besteht die Möglichkeit einer Reduktion. Diese erfolgt teilweise automatisch durch die SUISA. Für jene Fälle, in denen eine automatische Reduktion aufgrund der verfügbaren Daten nicht möglich ist, wird die SUISA die Jahresrechnungen im regulären Umfang verschicken. Überprüfen Sie unbedingt die Jahresrechnung und vergleichen Sie diese mit ausgefallenen Veranstaltungen in Ihrem Betrieb. Die SUISA wird nur...

79 - Informationen des Kantons VS zu den Hilfsmitteln für die Hoteliers

Sie wurden in dieser Wintersaison von den Covid-Restriktionen hart getroffen und benötigen dringend Liquidität ? Unterstützung für Unternehmen, die zwar nicht aufgrund eines amtlichen Entscheids schliessen mussten, deren Umsatz jedoch in zwölf zusammenhängenden Monaten um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der Geschäftsjahre 2018 und 2019 zurückgegangen ist. Diese Hilfe ist grosszügiger als die des Bundes, für die ein Umsatzrückgang von 40 % nachgewiesen werden muss. Die kantonale Unterstützung richtet sich zum Beispiel an Tourismusakteure (Hotels, Bergbahnen) oder an Lieferanten von Hotels, Restaurants und Cafés (Weinproduzenten): Es wird eine A-fonds-perdu-Hilfe gewährt. Das Ziel ist eine Hilfe in Höhe von mindestens 15 % des Umsatzverlustes im Zeitraum von einem Jahr. Die endgültigen Modalitäten und Entschädigungssätze werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.     Im Bewusstsein um die allfälligen Liquiditätsschwierigkeiten dieser Wirtschafts...

78 - WARNUNG: der Frist für den Voranmeldungsantrag von KAE beobachten.

Für Dezember 2020 sind bereits zahlreiche Voranmeldungen angefordert worden. Wie Sie wissen, sind sie nur 3 Monate lang gültig.  Damit Ihre monatlichen Abrechnungen mit der Arbeitslosenkasse honoriert werden können, müssen Sie vor dem 18. Februar 2021 eine neue Voranmeldung beantragen. Diese neue Voranmeldung gilt ebenfalls für 3 Monate, d.h. bis zum 31. Mai 2021, und ermöglicht es Ihnen, Ihre KAE für Ihre Mitarbeiter zu erhalten. link: für Voranmeldungsformular : www.voranmledung Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung. Ihr AHV-Team

77 - Monatliche Meldungen von KAE - Correctum

Die monatliche Meldung der Lohnabrechnung erfolgt über ein Excel-Formular, das Sie unter der folgenden Adresse herunterladen können: https://www.arbeit.swiss/RHT . Dieses Formular enthält einen Fehler, der wie folgt korrigiert werden kann: die Anzahl Stunden auf dem Formular wird automatisch berechnet: z.B. für Januar = 182,7 Das L-GAV Formular gibt uns jedoch 192,64 Stunden für das Hotelgewerbe (einschließlich der Berechnung der Feiertage). Frau Savoy-Barras hat bei der kantonalen Arbeitslosenkasse nachgefragt, und hier ist ihre Antwort: Sie sind sich dieser Anomalie bewusst. Man muss also mit den Wochenstunden "spielen", um auf die Stunden des L-GAV-Formulars zu kommen: Um auf 192,64 zu kommen, muss man 45,87 Stunden pro Woche einsetzen. Ihre WHV-Team

76 - Sistierung von Annuitäten für alle IHG- und NPR-Krediten

Hier finden Sie eine Mitteilung des Staates Wallis zu diesem Thema:  Sehr geehrte Damen und Herren   Der Staatsrat des Kantons Wallis hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 beschlossen, die Rückzahlungen der IHG- und NRP-Darlehen des Jahres 2021 für die in der Tourismusbranche tätigen Unternehmen ohne Hinterlegung eines Gesuches um ein weiteres Jahr zu sistieren. Gleichzeitig werden die Laufzeiten der IHG- und NRP-Darlehen automatisch um ein Jahr verlängert, was eine Anpassung der Darlehensverträge bedingt. Wir bitten Sie, die Mitglieder Ihrer Verbände und Organisationen über den Inhalt dieses Schreibens zu informieren. Wir danken Ihnen für die Zusammenarbeit und stehen Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung. Freundliche Grüsse, Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation Eric Bianco, Dienstchef und Helmut Ritz, Adjunkt