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100 - Covid-Mitarbeitertest - wie geht man vor? - Wer bezahlt was?

Ihre Mitarbeiter weigern sich, sich impfen zu lassen und werden einem Covid-Test unterzogen. Wie gehen Sie vor und wer trägt die Kosten? Im Prinzip trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Tests. Ich möchte betonen, dass die Tests freiwillig sind und dass die Arbeitnehmer nicht gezwungen werden können, sich testen zu lassen. Wenn sich die Beschäftigten bereit erklären, sich wiederholt testen zu lassen, übernimmt der Bund die Kosten. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich an den Kanton Wallis zu wenden (am Ende der Seite): https://bag-coronavirus.ch/testen/wie-kann-ich-mich-repetitiv-testen-lassen/ Weitere Informationen finden Sie auch unter https://bag-coronavirus.ch/testen/wie-kann-ich-mich-repetitiv-testen-lassen/ Auf der Website von Hotelleriesuisse finden Sie ebenfalls Informationen: https://www.hotelleriesuisse.ch/de/leistungen-und-support/hilfsmittel-coronavirus/impfsensibilisierung/testen Weitere Informationen werden folgen, sobald sie verfügbar sind. Ihr AH...

99 – Neue Regelungen bei der Einreise in der Schweiz

Hier sind die neuen Bedingungen für die Einreise in die Schweiz, die seit heute Morgen (20.09.2021) gelten. Sie können Ihre Kunden darüber informieren. Was gilt ab Montag für geimpfte und genesene Gäste? Personen, die mit einem in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff oder mit einem auf der WHO-Liste aufgeführten Impfstoff geimpft sind, müssen bei der Einreise keinen Test nachweisen. Wer mit anderen Impfstoffen geimpft ist, muss für die Einreise in die Schweiz einen Test durchführen lassen.   Was gilt ab Montag für nicht geimpfte und nicht genesene Gäste? Gäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen ab Montag, 20. September zwei negative Testresultate vorweisen: eines bei der Einreise in die Schweiz, und eines nach vier bis maximal sieben Tagen.  Alle Einreisenden (geimpft / genesen / getestet) müssen zudem das Einreiseformular «SwissPLF» ausfüllen.  Weitere Informationen zu den Einreisebeschränkungen f...

98 Aktualisierung der Entscheidungen über die Impfzertifikate:

Nach den Entscheidungen der BR (17.09) beachten Sie bitte die Anpassungen der Anforderungen an den Impfzertifikate: Mit der ab Heute geltenden Möglichkeit zur Anerkennung von Impfnachweisen aus Drittstaaten (z. B. UK, USA, Golf-Staaten etc.) und der Übergangregelung, dass bis 10. Oktober ein menschenlesbarer Ausweis für den Zutritt in Innenräume mit Zertifikatspflicht ausreicht, schafft der Bundesrat vorerst Rechtssicherheit. A) Schweizer und EU/EFTA/Schengen-Staaten Einreise und Zugang zu Innenräumen: Ja, problemlos mit dem vorhandenen Covid-Zertifikat B) Drittstaaten, ausserhalb EU, mit EMA-Impfstoffen geimpft ( EMA-Impfstoffe  sind Pfizer, Moderna, Johnson, AstraZeneca und sämtliche Lizenzen wie Covishield, etc.).  Einreise und Zugang zu Innenräumen: Ja, jedoch erst nach Umwandlung von deren Zertifikaten in ein von der EU und der Schweiz anerkanntes Zertifikat nach der Übergangsperiode (10.Okt.) Die Verantwortung für die Umwandlung liegt bei den Kantonen. Der Bund...