99 – Neue Regelungen bei der Einreise in der Schweiz

Hier sind die neuen Bedingungen für die Einreise in die Schweiz, die seit heute Morgen (20.09.2021) gelten. Sie können Ihre Kunden darüber informieren.

Was gilt ab Montag für geimpfte und genesene Gäste?
Personen, die mit einem in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff oder mit einem auf der WHO-Liste aufgeführten Impfstoff geimpft sind, müssen bei der Einreise keinen Test nachweisen. Wer mit anderen Impfstoffen geimpft ist, muss für die Einreise in die Schweiz einen Test durchführen lassen.  

Was gilt ab Montag für nicht geimpfte und nicht genesene Gäste?
Gäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen ab Montag, 20. September zwei negative Testresultate vorweisen: eines bei der Einreise in die Schweiz, und eines nach vier bis maximal sieben Tagen. 

Alle Einreisenden (geimpft / genesen / getestet) müssen zudem das Einreiseformular «SwissPLF» ausfüllen. 

Weitere Informationen zu den Einreisebeschränkungen finden Sie auf der Travelcheck-Website des Bundes.

Weitere Informationen werden folgen, sobald sie verfügbar sind.

Ihr AHV-Team

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