98 Aktualisierung der Entscheidungen über die Impfzertifikate:

Nach den Entscheidungen der BR (17.09) beachten Sie bitte die Anpassungen der Anforderungen an den Impfzertifikate:

Mit der ab Heute geltenden Möglichkeit zur Anerkennung von Impfnachweisen aus Drittstaaten (z. B. UK, USA, Golf-Staaten etc.) und der Übergangregelung, dass bis 10. Oktober ein menschenlesbarer Ausweis für den Zutritt in Innenräume mit Zertifikatspflicht ausreicht, schafft der Bundesrat vorerst Rechtssicherheit.

A) Schweizer und EU/EFTA/Schengen-Staaten
Einreise und Zugang zu Innenräumen: Ja, problemlos mit dem vorhandenen Covid-Zertifikat
B) Drittstaaten, ausserhalb EU, mit EMA-Impfstoffen geimpft
(EMA-Impfstoffe sind Pfizer, Moderna, Johnson, AstraZeneca und sämtliche Lizenzen wie Covishield, etc.). 
Einreise und Zugang zu Innenräumen: Ja, jedoch erst nach Umwandlung von deren Zertifikaten in ein von der EU und der Schweiz anerkanntes Zertifikat nach der Übergangsperiode (10.Okt.) Die Verantwortung für die Umwandlung liegt bei den Kantonen. Der Bund wird am Montag voraussichtlich eine «Landingpage» einrichten, worin die Links zu den kantonalen Stellen aufgeführt sind. Zudem werden Flugreisende in die Schweiz voraussichtlich ab Montag beim Ausfüllen des “Passenger Locator Form PLF” automatisch eine E-Mail erhalten mit den Hinweisen auf die Umwandlung. Der Antrag für ein Zertifikat soll auch von Tour-Operatoren gestellt werden können.

C) Drittstaaten, ausserhalb EU, mit anderen Impfstoffen geimpft
(Sinopharm, Sinovac, Coronavac, etc.) Einreise möglich (nur Impfungen von WHO emergency list), jedoch kein Zugang zu Innenräumen (Restaurants, Museen, etc.). Hierzu bestehen folgende Lösungen: Room-Service, Terrassen, Tests. Bis 1.10. sind die Antigen-Tests kostenfrei für Gäste (Informationen dazu auf STnet).

Weitere Informationen werden folgen, sobald sie verfügbar sind.

Viel Glück, Ihr AHV-Team

 

 

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