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EO-Entschädigung für Selbständige : Das BSV ist dabei, seine Praxis zu ändern. Von nun an wird das bestimmende Einkommen für EO-Zulagen das Einkommen aus dem letzten endgültigen Beitragsbeschluss sein. Diese wird auf Antrag des Begünstigten angewendet, vergessen Sie also nicht, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen! Zum aktualisierten Rundschreiben: https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/12721/download Zusammengestellt von Ihrem AHV-Team
Ombudsman bestätigt definitiv: Versicherun gen müssen wegen Corona zahlen. Epidemieversicherungen müssen für die durch das Coronavirus verursachten Schäden aufkommen. Das zeigt nun auch das heute vom O mbudsman für Privatversicherung veröffentlichte Gutachten . Somit wird mitunter das Gutachten der renommierten, auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei bestätigt , welches GastroSuisse diese Woche publiziert hat. Im Gutachten vom Ombudsman hält der namhafte Prof. Dr. Walter Fellmann auf Seite 33 insbesondere F olgendes fest: «Nach meiner Einschätzung liegt somit kein Au sschluss vor , der bei grundsätzlicher Deckung von Epidemien Pandemien in bestimmter, unzweideutiger Fassung von der Versicherung ausschliessen würde. Nach Art. 33 VVG ist der Ausschluss daher nicht gültig.» Das heisst letztlich klar: Aus entsprechenden Epidemie Versicherungen ergibt sich eine Zahlungspflicht. Nach der behördlich angeordneten Schliessung der Restaurationsbetri...
Coronavirus (COVID-19) Verlängerung der kantonalen Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Walliser Unternehmen Die zweite Etappe der Massnahmenlockerung hat am 11. Mai begonnen. An den Schulen der obligatorischen Schulzeit wurde der Präsenzunterricht wiederaufgenommen und alle Läden und öffentlich zugängliche Einrichtungen konnten unter Einhaltung der vom Bund ausgesprochenen Regeln ihre Türen wieder öffnen. Der Staat Wallis ist erfreut über die Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten, fordert jedoch alle Walliserinnen und Walliser dazu auf, weiterhin die Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zum Schutz jedes einzelnen im Kampf gegen das Coronavirus einzuhalten. Die schrittweise Wiederbelebung der verschiedenen Wirtschaftssektoren ist ein erstes Zeichen, das Mut macht. Der Staatsrat hat beschlossen, Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlicher Stellung während der Zeit der Wiederaufnahme zu begleiten und die Hilfsmassnahmen bis Ende M...
Seminargäste und Verpflegung Frage : In Seminarräumlichkeiten ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Die Seminarteilnehmer verpflegen sich zu Mittag. Hierzu 2 Fragen: Die Verpflegung hat in separaten Räumen zu erfolgen. Muss hier der Mindestabstand von 2 m eingehalten werden? Oder dürfen 4 Personen am gleichen Tisch platziert werden, da es sich um Gästegruppen handelt? Die Gäste buchen ohne Mittagessen und verpflegen sich ‘selber’. Falls Sie nun gemeinsam ins öffentliche Restaurant kommen, werden dann jeweils 4 Personen als Gästegruppe betrachtet und können am gleichen Tisch platziert werden, da sie ja gemeinsam kommen? Antwort des Rechtsberatung HS: Die Regel von 4 Personen pro Tisch bezieht sich auf das Restaurant, nicht aber auf die Verpflegung im Seminarraum. Hier sind die 2 Meter Distanz einzuhalten. Seminargäste müssen gemäss Schutzkonzept während dem Seminar in einem separaten Raum verpflegt werden und dürfen die Mahlzeiten nicht im Restaurant einnehmen, ...