EO-Entschädigung für Selbständige :

Das BSV ist dabei, seine Praxis zu ändern. Von nun an wird das bestimmende Einkommen für EO-Zulagen das Einkommen aus dem letzten endgültigen Beitragsbeschluss sein.
Diese wird auf Antrag des Begünstigten angewendet, vergessen Sie also nicht, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen!

Zusammengestellt von Ihrem AHV-Team

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