EO-Entschädigung für Selbständige :
Das BSV ist dabei, seine Praxis zu ändern. Von nun an
wird das bestimmende Einkommen für EO-Zulagen das Einkommen aus dem letzten
endgültigen Beitragsbeschluss sein.
Diese wird auf Antrag des Begünstigten angewendet,
vergessen Sie also nicht, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen!
Zum aktualisierten Rundschreiben: https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/12721/download
Zusammengestellt von Ihrem AHV-Team
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