Ombudsman bestätigt definitiv: Versicherungen müssen wegen Corona zahlen.

Epidemieversicherungen müssen für die durch das Coronavirusverursachten Schäden aufkommen. Das zeigt nun auch das heute vom Ombudsman für Privatversicherung veröffentlichte Gutachten. Somit wird mitunter das Gutachten der renommierten, auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzleibestätigt, welches GastroSuisse diese Woche publiziert hat.

Im Gutachten vom Ombudsman hält der namhafte Prof. Dr. Walter Fellmann auf Seite 33 insbesondere Folgendes fest: «Nach meiner Einschätzung liegt somit kein Ausschluss vor, der bei grundsätzlicher Deckung von Epidemien Pandemien in bestimmter, unzweideutiger Fassung von der Versicherung ausschliessen würde. Nach Art. 33 VVG ist der Ausschluss daher nicht gültig.» Das heisst letztlich klar: Aus entsprechenden Epidemie Versicherungen ergibt sich eine Zahlungspflicht.

Nach der behördlich angeordneten Schliessung der Restaurationsbetriebe im März 2020 haben sich Gesellschaften wie «Basler Versicherung», «Esurance» und «Mobiliar» kooperativ bereit erklärt, für den durch das Coronavirus verursachten Schaden aufzukommen. Auch die «Helvetia» hat ihren Versicherten ein substantielles Angebot unterbreitet. Insbesondere die «AXA», «Generali» und «TSM» wollten sich aber bis vor kurzem ihrer Leistungspflicht noch völlig entziehen. Von weiteren Versicherungen wie etwa der «Zurich» wird erwartet, dass sie nachbessern und ihre bisherigen geringen, “Solidaritätsbeiträge“ mit einer weiteren angemessenen Zahlung ergänzen.

Mehrere renommierte neutrale Gutachter und unabhängige Rechtsexperten gelangen mittlerweile zum klaren Schluss, dass die Versicherungen für die verursachten Schäden aufkommen müssen. Unterdessen wurden intensive Verhandlungen mit mehreren Versicherungen aufgenommen. Führen diese Verhandlungen nicht zu vernünftigen Lösungen, so wird es zwangsläufig zu Prozessen kommen. Weiter würde evaluiert, welche branchenfreundlichen Versicherungen den Mitgliedern zukünftig noch zu empfehlen wären.



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