Neue Einschränkungen vom Staatsrat angeordnet Ab Sonntag, 18. Oktober wird die Maskenpflicht ab dem zwölften Lebensjahr auf alle geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten ausgeweitet . Ausgenommen sind öffentliche und private obligatorische Schulen, Musikschulen, familienexterne Kinderbetreuungseinrichtungen und Trainingsbereiche von Sport- und Fitnesszentren. An diesen Orten bleiben die derzeit geltenden Massnahmen in Kraft. Die Masken- und Tracingpflicht wird ebenfalls auf öffentliche und private Anlässe mit mehr als 50 Personen ausgedehnt. In öffentlichen Betrieben, die Getränke und/oder Mahlzeiten anbieten (Bars und Restaurants, Pubs, Tea-Rooms, Diskotheken, Clubs, Tanzlokale und analoge Betriebe) g ilt die Maskenpflicht für das Personal, da Visiere keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kundinnen und Kunden müssen beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeiten sowie bei allen Bewegungen innerhalb und ausserhalb der Einrichtung Masken tragen. Der Konsu...
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