Arbeitslosenkasse
Liebe Mitglieder,
Gerne
möchten wir unsere Mitglieder über den neusten Stand bezüglich
Arbeitslosenkasse Wallis/Verträge mit offenem Saisonende informieren.
Aufgrund
häufiger Reklamationen sowohl beim Regionalverband wie auch beim nationalen
Verband, haben diese Kontakt aufgenommen sowohl mit der Arbeitslosenkasse
selbst als auch durch den Präsidenten, Herrn M. Schmid, mit verschiedenen
hochrangigen Exponenten des Kantons Wallis.
Leider hat
sich die Situation trotz dieser Interventionen noch nicht geklärt. Aus diesem
Grund wird heute, eine Brief an den Direktor der Arbeitslosenkasse
verschickt.
Bis sich
die Situation geklärt hat, empfehlen wir den betroffenen Arbeitgebern, die
Mitarbeitenden vorläufig
bei der Arbeitslosenkasse angemeldet zu lassen und im Kontakt mit der Kasse
darauf hinzuweisen, dass es seitens Regionalverband und nationalem Verband
Interventionen gegeben habe, deren Resultat noch ausstehe.
Bitte
beachten Sie, dass es hier ausschliesslich um Saisonarbeitsverträge geht, die
den Vermerk «voraussichtliches Saisonende am …» haben.
Sollten Sie
Mitarbeitende rückwirkend aufgrund des Drucks der Arbeitslosenkasse bereits für
die Kurzarbeitsentschädigung angemeldet haben, dann müssen Sie diesen Entscheid
nicht rückgängig machen und nichts unternehmen.
Für Fragen
steht Ihnen die Rechtsberatung von HotellerieSuisse unter rechtsberatung@hotelleriesuisse.ch
gerne zur Verfügung.
Ihre WHV-Team
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