Arbeitslosenkasse

Liebe Mitglieder,
Gerne möchten wir unsere Mitglieder über den neusten Stand bezüglich Arbeitslosenkasse Wallis/Verträge mit offenem Saisonende informieren.
Aufgrund häufiger Reklamationen sowohl beim Regionalverband wie auch beim nationalen Verband, haben diese Kontakt aufgenommen sowohl mit der Arbeitslosenkasse selbst als auch durch den Präsidenten, Herrn M. Schmid, mit verschiedenen hochrangigen Exponenten des Kantons Wallis.
Leider hat sich die Situation trotz dieser Interventionen noch nicht geklärt. Aus diesem Grund wird heute, eine Brief an den Direktor der Arbeitslosenkasse verschickt.
Bis sich die Situation geklärt hat, empfehlen wir den betroffenen Arbeitgebern, die Mitarbeitenden vorläufig bei der Arbeitslosenkasse angemeldet zu lassen und im Kontakt mit der Kasse darauf hinzuweisen, dass es seitens Regionalverband und nationalem Verband Interventionen gegeben habe, deren Resultat noch ausstehe.
Bitte beachten Sie, dass es hier ausschliesslich um Saisonarbeitsverträge geht, die den Vermerk «voraussichtliches Saisonende am …» haben.
Sollten Sie Mitarbeitende rückwirkend aufgrund des Drucks der Arbeitslosenkasse bereits für die Kurzarbeitsentschädigung angemeldet haben, dann müssen Sie diesen Entscheid nicht rückgängig machen und nichts unternehmen.
Für Fragen steht Ihnen die Rechtsberatung von HotellerieSuisse unter rechtsberatung@hotelleriesuisse.ch gerne zur Verfügung.


Ihre WHV-Team

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