Wir haben Ihnen heute Morgen eine Informationsmail mit den Detailangaben zu den Einreisebedingungen in die Schweiz geschickt. als Ergänzung zu diesen ausführlichen Informationen hier einige zusätzliche Informationen die wir von Bund und HS erhalten haben:: Die Gäste müssen ein Einreiseformular ausfüllen und einen gültigen PCR-Test haben. Folgende Informationsfolien hat uns das BAG zur Verfügung gestellt. Müssen Beherberger jeden Gast, welcher aus dem Ausland einreist, bei der Ankunft nach dem PCR-Test fragen? Müssen Hotels nach dem vierten Tag dann auch noch das Vorweisen des zweiten Tests einfordern? Ja, wer direkt aus dem Ausland einreist, muss nach einem PCR-Test gefragt werden. Befindet sich der Gast schon drei Tage in der Schweiz, muss der Gast einen zweiten Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) zwischen dem 4. und 7. Tag nachweisen. Das Hotel muss auch den zweiten Test kontrollieren. Ihr WHV-Team
Der Bund hat bestimmte Regeln zur Kurzarbeit (KAE) gelockert. Die Änderungen betreffen die Aufhebung der Voranmeldefrist rückwirkend zum 1. September 2020, eine Verlängerung der Gültigkeit der Kurzarbeitsbewilligungen von drei auf sechs Monate und die Gewährung von KAE ab dem Schliessungsdatum für Unternehmen, die von einer auferlegten Unterbrechung ihrer Tätigkeit betroffen sind. Der Kanton Wallis erhoffte sich diese neuen Bedingungen, denn dadurch kann er die Unterstützung für Unternehmen, die von der Coronavirus-Pandemie schwer betroffen sind, verstärken. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Unternehmen an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) wenden. Detaillierte Informationen wurden Ihnen heute per E-Mail zugesandt. Ihr WHV-Team
Sie wurden in dieser Wintersaison von den Covid-Restriktionen hart getroffen und benötigen dringend Liquidität ? Unterstützung für Unternehmen, die zwar nicht aufgrund eines amtlichen Entscheids schliessen mussten, deren Umsatz jedoch in zwölf zusammenhängenden Monaten um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der Geschäftsjahre 2018 und 2019 zurückgegangen ist. Diese Hilfe ist grosszügiger als die des Bundes, für die ein Umsatzrückgang von 40 % nachgewiesen werden muss. Die kantonale Unterstützung richtet sich zum Beispiel an Tourismusakteure (Hotels, Bergbahnen) oder an Lieferanten von Hotels, Restaurants und Cafés (Weinproduzenten): Es wird eine A-fonds-perdu-Hilfe gewährt. Das Ziel ist eine Hilfe in Höhe von mindestens 15 % des Umsatzverlustes im Zeitraum von einem Jahr. Die endgültigen Modalitäten und Entschädigungssätze werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Im Bewusstsein um die allfälligen Liquiditätsschwierigkeiten dieser Wirtschafts...
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