Wir haben Ihnen heute Morgen eine Informationsmail mit den Detailangaben zu den Einreisebedingungen in die Schweiz geschickt. als Ergänzung zu diesen ausführlichen Informationen hier einige zusätzliche Informationen die wir von Bund und HS erhalten haben:: Die Gäste müssen ein Einreiseformular ausfüllen und einen gültigen PCR-Test haben. Folgende Informationsfolien hat uns das BAG zur Verfügung gestellt. Müssen Beherberger jeden Gast, welcher aus dem Ausland einreist, bei der Ankunft nach dem PCR-Test fragen? Müssen Hotels nach dem vierten Tag dann auch noch das Vorweisen des zweiten Tests einfordern? Ja, wer direkt aus dem Ausland einreist, muss nach einem PCR-Test gefragt werden. Befindet sich der Gast schon drei Tage in der Schweiz, muss der Gast einen zweiten Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) zwischen dem 4. und 7. Tag nachweisen. Das Hotel muss auch den zweiten Test kontrollieren. Ihr WHV-Team
Liebe Mitglieder, Wir haben eine Anfrage vom Kanton (DIHA) erhalten, um Sie über die Folgen des Brexit zu informieren. Darin heißt es, dass britische Staatsangehörige ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr vom Abkommen über die Freizügigkeit profitieren können. Das bedeutet, dass es nicht mehr möglich sein wird, britische Staatsangehörige einzustellen , außer für hochqualifizierte Jobs, was in unserer Branche selten der Fall ist. Wir bitten Sie, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ablehnungen von Arbeitsgenehmigungen zu vermeiden. Ihr WHV_Team
Neue Einschränkungen vom Staatsrat angeordnet Ab Sonntag, 18. Oktober wird die Maskenpflicht ab dem zwölften Lebensjahr auf alle geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten ausgeweitet . Ausgenommen sind öffentliche und private obligatorische Schulen, Musikschulen, familienexterne Kinderbetreuungseinrichtungen und Trainingsbereiche von Sport- und Fitnesszentren. An diesen Orten bleiben die derzeit geltenden Massnahmen in Kraft. Die Masken- und Tracingpflicht wird ebenfalls auf öffentliche und private Anlässe mit mehr als 50 Personen ausgedehnt. In öffentlichen Betrieben, die Getränke und/oder Mahlzeiten anbieten (Bars und Restaurants, Pubs, Tea-Rooms, Diskotheken, Clubs, Tanzlokale und analoge Betriebe) g ilt die Maskenpflicht für das Personal, da Visiere keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kundinnen und Kunden müssen beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeiten sowie bei allen Bewegungen innerhalb und ausserhalb der Einrichtung Masken tragen. Der Konsu...
Commentaires
Enregistrer un commentaire