Hilfe für Selbständigerwerbende die keine Entschädigung vom Bund erhalten

Selbständigerwerbende, die keinen Anspruch auf RHT oder EOG haben, können die kantonale Hilfe in Anspruch nehmen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von Sfr. 4410 pro Monat.
Das Anmeldeformular finden Sie unter der folgenden Adresse:
https://www.vs.ch/de/web/scc/kantonale-hilfe-fuer-selbstaendige

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