Hilfe für Selbständigerwerbende die keine Entschädigung vom Bund erhalten

Selbständigerwerbende, die keinen Anspruch auf RHT oder EOG haben, können die kantonale Hilfe in Anspruch nehmen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von Sfr. 4410 pro Monat.
Das Anmeldeformular finden Sie unter der folgenden Adresse:
https://www.vs.ch/de/web/scc/kantonale-hilfe-fuer-selbstaendige

Ihre WHV_Team

Commentaires

Posts les plus consultés de ce blog

107 - Informationen zur Kontrollpflicht von Tests bei Gästen aus dem Ausland

79 - Informationen des Kantons VS zu den Hilfsmitteln für die Hoteliers

94 - Auswirkungen des Brexit auf die Einstellung von Mitarbeitern aus Großbritannien