Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung Covid-19

Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus: Ab dem 27. April 2020 können medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wiederaufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumen-läden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai 2020 die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Medienmitteilung

Einen Corona-Erwerbsersatz erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegenden Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Hoteliers. Details

Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Die Verordnung, die am 20. April in Kraft tritt, sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen COVID-19-Stundung insbesondere für KMU. Details

Das Seco hat die KAE-Prozesse vereinfacht und optimiert. Die Anleitung dazu finden Sie auf der Homepage

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