Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung Covid-19
Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem
neuen Coronavirus: Ab dem 27. April 2020 können medizinische Praxen sowie
Coiffeur-, Massage- und
Kosmetikstudios ihren Betrieb wiederaufnehmen. Baumärkte, Gartencenter,
Blumen-läden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Wenn es die Entwicklung der
Lage zulässt, sollen am 11. Mai 2020 die obligatorischen Schulen und die
Läden wieder öffnen. Medienmitteilung
Einen Corona-Erwerbsersatz erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden,
die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber
wegenden Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Hoteliers. Details
Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen coronabedingte Konkurse und
den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Die Verordnung,
die am 20. April in Kraft tritt, sieht eine vorübergehende Entlastung von der Pflicht
zur Überschuldungsanzeige vor, die in der Regel zum sofortigen Konkurs führen
würde, sowie die Möglichkeit einer befristeten, unbürokratischen
COVID-19-Stundung insbesondere für KMU. Details
Das Seco hat die KAE-Prozesse vereinfacht und optimiert. Die Anleitung
dazu finden Sie auf der Homepage
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