Zweiter kantonale Massnahmenkatalog zur Unterstützung von Walliser Unternehmen.

Der Kanton Wallis hat nun ergänzend zum Hilfspaket des Bundes einen zweiten Massnahmenkatalog verabschiedet:

  • Einführung einer monatlichen Entschädigung von bis zu 4410 Franken (80 Prozent des Reingewinns) für Selbständigerwerbende, die ihre Tätigkeit zwar fortsetzen, deren Einkommen aber aufgrund der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) stark gesunken ist. Für Selbständigerwerbende, die ihr Geschäft schliessen mussten, hat der Bundesrat einen Höchstbetrag von 5880 Franken festgelegt. Diejenigen, die nicht schliessen mussten, erleiden wahrscheinlich einen starken Umsatzrückgang. Angesichts dieser Lage hält es der Staatsrat für angemessen, den Höchstbetrag auf 4410 Franken zu senken. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahme werden auf 25 Millionen Franken pro Monat geschätzt.
  • Erhöhung des vom Bundesrat gewährten Pauschalbetrags von 3320 Franken für Arbeitnehmende, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben, bis zu einem Betrag von 5880 Franken, gemäss Bedingungen der Erwerbsausfallversicherung EO (bis 80 Prozent des letzten deklarierten AHV-Lohns, maximal 196 Franken pro Tag). Diese Massnahme wird mit rund 12 Millionen Franken pro Monat beziffert.

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