Änderung der Bestimmungen zu den Seminaren
Hier
sind die neuen Bestimmungen für Seminare, die ab dem 11. Mai und
voraussichtlich bis zum 8. Juni 2020 oder bis auf weiteres gelten:
«Soweit Hotels auch Seminarräume anbieten,
gelten sie als Dienstleister nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c der
Covid-19-Verordnung. Sie haben dafür ein entsprechendes Schutzkonzept
einzuhalten (das sinnvollerweise im Schutzkonzept des Hotels integriert ist).
Je nach Mieter und je nach vorgesehener «Veranstaltung» kann es sich dabei um
Präsenzunterricht oder um eine innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung
handeln. Im ersten Fall ist die Gesamtteilnehmerzahl auf 5 Personen
(einschliesslich Kursleiter oder Kursleiterin) beschränkt, im andern Fall ist
die Teilnehmerzahl nicht beschränkt, bzw. richtet sich nach der Fläche des
Seminarraumes, da auch hier die Distanzregeln einzuhalten sind.»
Ihre WHV-Team
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